Sie befinden sich auf der Seite:
home > news > archiv > 2005 > rückfallquote nach „idiotentest“ bei 30 prozent
News-Archiv
- Archiv Jahr 2012
- Archiv Jahr 2011
- Archiv Jahr 2010
- Archiv Jahr 2009
- Archiv Jahr 2008
- Archiv Jahr 2007
- Archiv Jahr 2006
Archiv Jahr 2005
25.07.2005
Rückfallquote nach „Idiotentest“ bei 30 Prozent
Jedes Jahr müssen etwa 120.000 Autofahrer zur Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU), im Volksmund auch „Idiotentest“ genannt. Fast jeder Dritte wird danach wieder mit Alkohol am Steuer erwischt.
Im Vergleich zu einer Studie des TÜV vor 15 Jahren hat sich die Quote damit verdreifacht. Die Dunkelziffer liegt vermutlich noch beträchtlich höher. „Nur jede sechshundertste Trunkenfahrt wird entdeckt“, erklärt Diplom-Psychologe Klaus Keller von der Gesellschaft für Arbeits-, Verkehrs- und Umweltsicherheit (AVUS) in Frankfurt bei einer Veranstaltung zum Thema Sucht in der Arbeitswelt in Frankfurt am Main.
Alkoholabhängige müssen nach einer erfolgreichen Entziehungskur mindestens ein Jahr abstinent gewesen sein, bevor sie zur Teilnahme an der MPU zugelassen werden. Wegen Alkoholmissbrauchs auffällig gewordene Personen müssen einen kontrollierten Umgang mit ihrem Alkoholkonsum nachweisen, wenn sie die Tests bestehen wollen.
Aus drei Gründen kann das Landratsamt oder Straßenverkehrsamt die Vorlage eines MPU-Gutachten anordnen: Trunkenheit am Steuer (mindestens 1,6 Promille oder bei wiederholter Auffälligkeit), das Limit von 18 Punkten ist im Flensburger Register erreicht oder es wurde beim Fahrer bzw. der Fahrerin wurde der Konsum von illegalen Drogen nachgewiesen. Schon der begründete Verdacht auf den Konsum von illegalen Drogen kann eine MPU zur Folge haben.
Siehe auch Monatsspecial:
„Illegale Drogen und Alkohol im Straßenverkehr“
Quellen:
www.aerztezeitung.de (1)
www.aerztezeitung.de (2)
Bund gegen Alkohol und Drogen im Straßenverkehr e.V.


