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11.01.2006
Großbritannien stuft Ketamin als Droge der Klasse C ein
Seit den späten 1980er Jahren ist der private Konsum von Ketamin im Vereinigten Königreich stetig gestiegen. Ab Januar dieses Jahres ist der Besitz von Ketamin in Großbritannien gesetzlich verboten. Damit soll einer weiteren Verbreitung vorgebeugt werden.
Ketamin ist ein Kurzzeitnarkosemittel, das vor allem in der Tiermedizin genutzt wird. Auch bei Menschen findet es beispielsweise in der Notfallmedizin Anwendung (mehr dazu). Das Schmerzempfinden wird durch Ketamin stark gemindert. Dabei können Nebenwirkungen wie Halluzinationen, Verwirrtheit und Wahnvorstellungen auftreten.
Wegen dieser halluzinogenen Nebenwirkungen wird Ketamin auch zu nichtmedizinischen Zwecken zum Beispiel in der Partyszene konsumiert. Abhängig von eingenommener Menge und Konsumform kann direkt nach dem Konsum Bewusstlosigkeit eintreten. Durch den zusätzlichen Konsum anderer Substanzen wie Alkohol, Heroin und GHB können sich mitunter lebensbedrohliche Zustände durch Atemstillstand entwickeln.
Diese Risiken scheinen viele Drogenkonsumenten in Großbritannien in Kauf zu nehmen. Deshalb wurden die Drogengesetze in diesem Land geändert. Ketamin wird jetzt den Klasse C-Drogen zugeordnet, zu denen beispielsweise Cannabis, Anabolika sowie Benzodiazepine gehören. In Deutschland ist Ketamin ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel und unterliegt nicht dem Betäubungsmittelgesetz.
Quellen:
www.aerzteblatt.de
www.aerztezeitung.de
Verlautbarung des britischen Innenministeriums (pdf)


