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06.11.2009
"Update" für das Betäubungsmittelgesetz vorbereitet
Im letzten Jahr hatte die frei verkäufliche Kräutermischung „Spice“ für viel Wirbel gesorgt. Die scheinbar natürliche Kräutermischung wurde als Mogelpackung entlarvt, weil der Hersteller ein neues synthetisches Cannabinoid namens JWH-018 beimengt hatte. Per Eilverordnung wurde die bislang kaum bekannte Substanz verboten. Das Bundeskabinett hat nun eine Liste mit neuen Stoffen vorgelegt, die dauerhaft dem Betäubungsmittelgesetz unterstellt werden sollen.
In einer Eilverordnung wurden im Januar 2009 die in „Spice“ und vergleichbaren Kräutermischungen enthaltenen synthetischen Cannabinoide „CP-47,497“ und „JWH-018“ dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG) unterstellt (siehe Meldung vom 22.01.2009). Diese Regelung galt zunächst befristet für ein Jahr. Im Verlauf des Jahres musste deshalb eine dauerhafte Regelung gefunden werden.
Nun hat das Bundeskabinett eine Liste mit Stoffen vorgelegt, die dauerhaft dem BtMG unterstellt werden sollen. Neben den bereits in der Eilverordnung verbotenen Substanzen wurden noch zwei weitere synthetische Cannabinoide - JWH-019 und JWH-073 - und so genannte Homologe in die Liste aufgenommen. Unter Homologen versteht man Abweichungen in der chemischen Strukturformel eines Stoffes. Damit soll verhindert werden, dass durch geringfügige Änderungen der Molekülstruktur das Gesetz umgangen werden kann.
Weiterhin soll neben diesen Cannabinoiden auch das Amphetamin Mephedron (4-Methylmethcathinon) verboten werden. Mephedron habe eine ähnliche Wirkung wie Ecstasy und Kokain.
Sollte der Bundesrat dem Vorschlag des Kabinetts zustimmen, wird damit jede Form von unerlaubter Herstellung, Handel und Besitz dieser Substanzen nach dem Betäubungsmittelgesetz verboten.
Die Vorlage, über die der Bundesrat abstimmen muss, enthält auch den Vorschlag den Wirkstoff Tapentadol in die Liste der verschreibungsfähigen Betäubungsmittel aufzunehmen, um ihn künftig als Arzneimittel in der Schmerztherapie zur Anwendung bringen zu können.
Quelle:
Pressemitteilung des Bundesministeriums für Gesundheit (04.11.2009)
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