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Drogenlexikon

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Cannabis

Cannabis-Pflanze

Die Cannabis-Pflanze

Die Cannabis-Pflanze gehört zur botanischen Gattung der Hanfgewächse (Cannabaceae) mit psychoaktiven Wirkstoffen. Die stärkste Wirksubstanz ist Tetrahydrocannabinol (THC).

Es gibt es eine weibliche und eine männliche Form der Pflanze, selten zwittrige Varianten. Nur die weibliche Form der Gattung "Cannabis sativa" enthält genügend THC, um einen Rausch zu erzeugen.

Geschichte

Cannabis gehört zu den ältesten bekannten Nutz- und Heilpflanzen sowie Rauschmitteln. In China wurde Hanf bereits im frühen 3. Jahrtausend v. Chr. angebaut und für die Herstellung von Kleidern und Seilen verwendet. Etwa seit 2000 v. Chr. wird es auch als Heilmittel eingesetzt.

Die Hanfpflanze soll über Indien in den Mittleren und Nahen Osten gelangt sein und sich schließlich über Europa bis nach Nord- und Südamerika ausgebreitet haben. Als Rauschmittel hat sich Cannabis zunächst in Indien als Bestandteil kultischer Handlungen etabliert. In Europa wurde die Rauschwirkung von Cannabis erst im 19. Jahrhundert bekannt. In Deutschland und vielen anderen westlichen Industrienationen hat sich Cannabis seit den 1970er Jahren nach Alkohol zu der am häufigsten konsumierten Rauschdroge entwickelt.

Cannabisanbau

Traditionell liegen die bedeutendsten Anbaugebiete für Cannabis in Afrika (Marokko, Südafrika, Nigeria, Ghana, Senegal), Amerika (USA, Kolumbien, Brasilien, Mexiko, Jamaika), im Mittleren und Nahen Osten (Türkei, Libanon, Afghanistan, Pakistan) sowie in Süd- und Südostasien (Thailand, Nepal, Indien, Kambodscha). In den letzten Jahren gewinnt der Cannabisanbau in europäischen Ländern zunehmend an Bedeutung. Mittlerweile gilt Albanien als größter Cannabisproduzent in Europa. Daneben sind vor allem auch die Niederlande und die Schweiz als Exportländer für Marihuana zu nennen.

In den beiden letztgenannten Ländern erfolgt der Anbau von Cannabis meist in so genannten Indoor-Anlagen. Dabei werden durch die Optimierung der Wachstumsbedingungen Cannabispflanzen herangezogen, die einen höheren Ernteertrag und THC-Gehalt aufweisen als im traditionellen Freilandanbau.

Cannabiskonsum

Cannabis wird meist in Form von Marihuana (getrocknete Blüten und Blätter der Cannabispflanze) oder Haschisch (aus dem Harz der Blütenstände), selten als Haschischöl (konzentrierter Auszug des Cannabis-Harzes) konsumiert. Der THC-Gehalt nimmt in der Regel in der genannten Reihenfolge zu. Der Wirkstoffgehalt kann aber je nach Anbaugebiet, -methode und Verarbeitung stark schwanken.

Die häufigste Konsumform ist das Rauchen von Joints (umgangssprachlich „kiffen“). Dabei wird das zerbröselte Haschisch oder Marihuana meist mit Tabak vermengt und zu einer Zigarette gedreht. Darüber hinaus werden Cannabisprodukte über verschiedene Sorten von Pfeifen (Pur- und Wasserpfeifen) geraucht, die mitunter eine deutliche Intensivierung des Rauscherlebnisses zur Folge haben. Gelegentlich werden Cannabisprodukte in Tee aufgelöst getrunken oder in Keksen ("Spacecakes") verbacken und gegessen.

Der Zeitpunkt des Wirkungseintritts hängt davon ab, wie Cannabis konsumiert wird. Geraucht setzt die Wirkung meist unmittelbar ein, da der Wirkstoff sehr schnell über die Atemwege aufgenommen wird und die Blut-Hirn-Schranke überwindet. Nach ungefähr 15 Minuten erreicht die Wirkung ihr Maximum, klingt nach 30 bis 60 Minuten langsam ab und ist nach 2 bis 3 Stunden weitestgehend beendet. Gegessen oder getrunken wird das THC langsamer aufgenommen. Die Wirkung ist allerdings unvorhersehbarer, da sie verzögert und häufig sehr plötzlich einsetzt. Es ist entscheidend, wie viel und was man vorher gegessen hat.

Pharmakologie

Die pharmakologische Wirkung von Cannabinoiden ist noch nicht vollständig aufgeklärt. Erst 1988 entdeckte man körpereigene Cannabinoid-Rezeptoren im Gehirn (CB1) und wenig später in der Peripherie des Körpers (CB2). Ein Großteil der Cannabiswirkungen wird den gefundenen Rezeptoren zugeschrieben. An der Entschlüsselung der komplexen Wirkweise von Cannabis wird noch geforscht. (siehe auch Nachweisbarkeit von Cannabis).

Wirkung

Das Wirkspektrum von Cannabis ist sehr breit und hängt von verschiedenen Faktoren ab. Je nach der Konsumart (geraucht, gegessen), der aufgenommenen Wirkstoffmenge, der Konsumsituation, aber auch der Grundstimmung und der psychischen Stabilität der Konsumierenden, wirkt Cannabis unterschiedlich.

Zu der als angenehm erlebten Wirkung von Cannabis zählt eine Anhebung der Stimmung. Häufig tritt ein Gefühl der Entspannung und des Wohlbefindens ein. Möglich ist auch ein heiteres Gefühl, verbunden mit einem gesteigerten Kommunikationsbedürfnis. Akustische und visuelle Sinneswahrnehmungen können intensiviert werden.

Zu den Wirkungen, die als unangenehm erlebt werden, zählen eine niedergedrückte Stimmung, psychomotorische Erregung, Unruhe und Angst. Panikreaktionen und Verwirrtheit mit Verfolgungsphantasien bis hin zu paranoiden Wahnvorstellungen sind ebenfalls möglich. Panikreaktionen treten häufiger bei relativ unerfahrenen und unvorbereiteten Konsumenten auf, die mit den psychischen Effekten von Drogen nicht vertraut sind. Angst und Panikgefühle können allerdings auch bei routinierten Konsumenten erstmals auftreten.

Langzeitfolgen durch Cannabis

Zu den Langzeitfolgen des Cannabiskonsums die gegenwärtig in der Forschung (kontrovers) diskutiert werden, gehören:

Körperliche Folgen des Cannabiskonsums

Psychische Folgen von Cannabis

Fahrtüchtigkeit

Unstrittig ist, dass der Konsum von Cannabis unmittelbar zu Leistungseinbußen in der Wahrnehmung, der Aufmerksamkeit und dem Reaktionsvermögen führt. Tests in Simulatoren haben gezeigt, dass besonders in der ersten Stunde des Konsums, die Fahr- und Flugtauglichkeit eingeschränkt ist. Die Stärke und zeitliche Länge der Beeinträchtigung scheint aber vergleichsweise variabel zu sein. Grenzwerte wie man sie von Alkohol kennt, konnten (noch) nicht festgelegt werden.

Grundsätzlich muss man damit rechnen, für fahruntauglich eingestuft zu werden, wenn man beim Auto- oder Motorradfahren unter dem Einfluss von Cannabis erwischt wird, bzw. Cannabis in Blut oder Urin nachgewiesen wird. Allerdings kann die Rechtsprechung je nach Einzelfall sehr unterschiedlich ausfallen. Mehr dazu im Topthema „Bekifft hintern Steuer“ (April 2006) und unter www.jurathek.de.

Rechtliches

Seit 1929 das Opiumgesetz im Deutschen Reichstag verabschiedet wurde, unterliegt Cannabis einer strengen Kontrolle in Deutschland. Das Opiumgesetz wurde 1971 abgelöst vom Betäubungsmittelgesetz (BtMG), das alle rechtlichen Fragen im Zusammenhang mit Betäubungsmitteln (psychoaktive Substanzen) regelt.

Für Cannabis gilt: Der Besitz, Handel und Anbau von Cannabis ist verboten. Allerdings hat das Bundesverfassungsgericht 1994 in einem vieldiskutierten Urteil die Option dafür geschaffen, dass bei Vorliegen einer geringe Menge, von einer Strafe abgesehen und das Verfahren eingestellt werden kann. Wie viel eine geringe Menge ist, wurde jedoch nicht festgelegt, sondern wird je nach Bundesland unterschiedlich festgesetzt.


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