Drogenlexikon

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Genussdrogen

Zu den Genussdrogen werden legale Substanzen wie Alkohol, Kaffee, Tabak, Tee, Guarana, Maté, Cola, Kakao etc. gezählt. So harmlos wie ihre Bezeichnungen sind einige Mittel aufgrund ihrer Hauptwirkstoffe, wie z.B. Alkohol, Nikotin, Koffein und Teein nicht. Dessen war man sich auch schon im 16. und 17. Jahrhundert bewusst, als die aus dem Orient eingeführten Genussmittel Kaffee und Tabak als „gefährliche Suchtmittel“ galten und deren Konsum verpönt und teilweise auch verboten war. 1691 wurde in Lüneburg das Tabakrauchen sogar mit dem Tode bestraft.

Im Laufe der Zeit haben sich diese Genussdrogen als sozial akzeptierte und dem modernen Lebensstil zugehörige Substanzen durchgesetzt. Alkohol hingegen ist in unseren Kulturkreisen schon seit Jahrtausenden bekannt und wird vom Großteil unserer Gesellschaft, trotz der bekanntermaßen hohen gesundheitlichen Risiken, akzeptiert und toleriert.


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