Drogenlexikon

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Methadon

Methadon ist ein synthetisch hergestelltes Opioid, das in der BRD im Rahmen der Substitution als Ersatzmittel für Heroin eingesetzt wird. Es hat ebenso wie Morphin und Heroin eine stark schmerzmindernde Wirkung ohne starke Rauschzustände zu erzeugen, sprich: Der „Kick“ fehlt. Bei gegebener Heroinabhängigkeit kann es die Entzugssymptome lindern, macht aber ebenso abhängig, wenn es über einen längeren Zeitraum verabreicht wird. Daher wird die Dosis schrittweise verringert.

Methadon wird, anders als Heroin, geschluckt. Wegen des unangenehmen Geschmacks wird es meist mit Orangensaft vermischt. Im Vergleich zum Spritzen setzt die Wirkung von Methadon erst später ein (ca. 30 bis 60 Minuten), hält dann aber auch länger an.

Nach dem Konsum von Methadon kann es zu Schlaflosigkeit und Unruhe kommen. Des weiteren sind eine Verlangsamung der Herztätigkeit und ein Schwächeanfall infolge eines Kreislaufversagens möglich. Übelkeit, Erbrechen und Durchfall sowie Mundtrockenheit, Schwitzen, Juckreiz, Libidoverlust und Harnverhaltung (akutes Unvermögen, die gefüllte Harnblase zu entleeren) sind weitere mögliche unangenehme Nebenwirkungen von Methadon.

Eine Überdosierung von Methadon ist genauso gefährlich wie die von Heroin: Atemschwierigkeiten bis hin zum Atemstillstand sowie Schock, Kreislaufstillstand, Lungenödem und Krämpfe können die Folge sein. Insbesondere bei der gleichzeitigen Einnahme von Alkohol, Barbituraten, Benzodiazepinen und/oder Antidepressiva werden die Nebenwirkungen und Risiken von Methadon verstärkt.

Methadon ist eine legale Substanz, deren Verwendung durch das Betäubungsmittelgesetz geregelt wird. Demnach ist Methadon sowohl verkehrs- als auch verschreibungsfähig. Nach den Regeln der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung (BtMVV) wird die Verschreibung aber kontrolliert, also beschränkt. Jeglicher nicht genehmigter Handel und Besitz ist strafbar.

Nachweisbarkeit


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