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Nebenwirkung: Koma
Juni 2006
Wie es zu dem Szenenamen Liquid Ecstasy kam ist unbekannt, sicher ist aber, dass der missbräuchliche Konsum der ehemals als Narkosemittel entwickelten Substanz Gamma-Hydroxy-Buttersäure (GHB) hoch riskant ist. Das zeigt nicht zuletzt ein Fall aus Baden-Württemberg, in dem drei Männer und eine Frau ins Koma gefallen sind, nachdem sie auf einer Techno-Party GHB eingenommen hatten.
Von der Party auf die Intensivstation
Erst am späten Sonntag sollen die vier Personen, die in der Nacht zuvor auf einer Techno-Party GHB konsumiert haben, wieder aus dem Koma erwacht sein, berichtete der Südkurier. Sicher entsprach es nicht der gewünschten Wirkung, doch ursprünglich ist es eben diese Wirkung, für die GHB gedacht war: als Narkosemittel.
Vergleichbar ist die Wirkung von kleinen Dosen GHB - anders als es der Szenename Liquid Ecstasy vermuten lässt - eher mit der von Alkohol als der von Ecstasy. Es entspannt und beruhigt. Ähnlich wie Alkohol vermindert es Hemmungen, so dass sich - bei niedriger Dosierung und je nach Gestimmtheit - auch euphorische Gefühle einstellen können. Doch von der guten Partylaune bis zum Absturz sind es nur wenige Milliliter Unterschied. Ab 2 mg fallen Konsumierende in Tiefschlaf und bei 4 mg ins Koma. Bei Überdosierung besteht Lebensgefahr. Eine genaue Dosierung ist bei illegal hergestelltem GHB aber kaum möglich. Erschwerend kommt hinzu, dass die Wirkung je nach körperlicher Verfassung und Konstitution recht unterschiedlich ausfallen kann.
Besonders riskant ist der Mischkonsum
Beim Mischkonsum mit anderen Substanzen kommt es zu nicht einzuschätzenden Rauschzuständen und unberechenbaren gesundheitlichen Risiken, da sich die Wirkung vervielfacht. GHB wirkt hemmend auf die Herzaktivität und das Atemzentrum. Besonders gefährlich ist daher der gleichzeitige Konsum von Alkohol, Opiaten und bestimmten Medikamenten. Dabei kann sich die atemlähmende Wirkung der Substanzen gegenseitig derart verstärken, dass es zur Atemnot bis hin zur Unterdrückung der Atmung (Atemdepression) kommt. Zudem kann es infolge der Bewusstlosigkeit zu Stürzen kommen. Welche körperlichen Langzeitschäden durch GHB entstehen, ist noch nicht bekannt.
„Vergewaltigungsdroge“ GHB
Für Schlagzeilen hat GHB auch als „Vergewaltigungsdroge“ („date rape drug“) gesorgt. Vor allem in den USA aber auch in Deutschland hat es Fälle gegeben, in denen Frauen auf Partys oder in der Disko GHB in den Drink geschüttet wurde, um sie bewusstlos zu machen und sie anschließend sexuell zu missbrauchen oder zu vergewaltigen. Meist können sich die betroffenen Frauen später jedoch an nichts mehr erinnern, da eine höhere Dosis GHB einen Gedächtnisverlust für diese Zeit bewirkt. In welchem Umfang Vergewaltigungen unter GHB-Einfluss stattfinden ist nicht gesichert, denn selbst wenn Frauen bei einem Verdacht zur Polizei gehen, ist der Nachweis sehr schwierig. GHB wird innerhalb weniger Stunden vollständig vom Körper abgebaut. In Verdachtsfällen sollten Frauen daher schnellstmöglich die Polizei aufsuchen.
Zur Vorbeugung sollten Frauen in Diskos oder auf Partys ihre Getränke immer bei sich behalten bzw. ein Auge drauf haben, wenn es eingeschenkt wird. Wenn es einmal stehen gelassen wird, z. B. um auf die Tanzfläche zu gehen, sollte dieses anschließend nicht mehr weiter getrunken werden.
Verbreitung des GHB-Konsums ist unklar
Ob der Konsum von GHB zugenommen hat oder eine Randerscheinung darstellt, ist unklar. Da GHB in repräsentativen Befragungen noch gar nicht erfasst wird, kann aufgrund von Indizien hierüber nur gemutmaßt werden. Nach Erkenntnissen des Bundeskriminalamts bewegen sich die Sicherstellungen „auf niedrigem Niveau, wobei allerdings weiterhin von einem vergleichsweise hohem Dunkelfeld auszugehen ist.“ (BKA, Rauschgiftlagebericht 2004)
Quellen:
www.suedkurier.de
BKA Rauschgiftlagebericht 2004 (pdf)
www.toxi.ch
www.swr.de
www.cmaj.ca
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- März 2012: Auszeit vom Kiffen
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