"Spice" per Eilverordnung verboten

22.01.2009

Die in „Spice“ enthaltenen synthetischen Cannabinoide wurden dem Betäubungsmittelgesetz unterstellt. Damit sind Handel oder Besitz ab sofort verboten.

Das Bundesministerium für Gesundheit hat die in „Spice" und vergleichbaren Kräutermischungen enthaltenen synthetischen Cannabinoide "CP-47,497" und "JWH-018" durch eine Eilverordnung dem Betäubungsmittelgesetz unterstellt. Damit ist jede Form von unerlaubter Herstellung, Handel und Besitz nach dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG) untersagt. Die Regelung gilt zunächst befristet für ein Jahr, sie wird innerhalb dieses Jahres durch eine dauerhafte Regelung abgelöst.

Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung Sabine Bätzing erklärt: „Der Nachweis ist erbracht, dass die Hersteller dieser Kräutermischungen gezielt berauschende Stoffe zugesetzt haben und der Verkauf als harmloser Räucherduft ein klarer Etikettenschwindel ist. Die Konzentrationen dieser Wirkstoffe sind völlig unterschiedlich. Jeder Konsum ist damit höchst riskant. Ich bin zuversichtlich, dass mit dem Verbot die Nachfrage nach der Modedroge 'Spice' stark zurück gehen wird. Die Bundesgesundheitsministerin und ich sind uns einig, dass wir die weitere Entwicklung kritisch verfolgen werden.“

Gemeinsame Laboruntersuchungen des Instituts für Rechtsmedizin des Universitätsklinikums Freiburg und des Bundeskriminalamts verschiedener „Spice“-Proben belegen, dass der Hauptwirkstoff eine chemisch leicht modifizierte Form des synthetischen Cannabinoids „CP-47,497“ ist. Dieser Wirkstoff hat ebenso wie das bereits bekannte Cannabinoid „JWH-018“ eine um ein Vielfaches stärkere Wirkung, als das in der Cannabispflanze enthaltene THC.

Quelle:
Pressemitteilung des Bundesministeriums für Gesundheit (21.01.2009)


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