Drogenlexikon

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E-Zigarette

Mann mit E-Zigarette atmet Dampf aus

Bild: Prostock-studio / Fotolia.com


Eine E-Zigarette bzw. eine elektronische Zigarette ist ein technisches Gerät zur Verdampfung von Flüssigkeiten, die auch als Liquids oder e-Liquids bezeichnet werden. Die Form der E-Zigaretten ist angelehnt an herkömmliche Zigaretten oder Zigarren. Die Verdampfung wird initiiert durch das Saugen an einem Mundstück. Dabei simuliert eine Leuchtdiode (LED) am anderen Ende der E-Zigarette die Glut und signalisiert die Aktivierung des Verdampfers. Die Dämpfe der Liquids werden durch das Mundstück inhaliert. Elektronische Pfeifen und Wasserpfeifen (E-Pfeifen, E-Shishas) mit identischer Funktionsweise sind ebenfalls im Handel erhältlich.

Hintergrund

E-Zigaretten und Liquids wurden 2003 erstmals in China hergestellt. Der Vertrieb erfolgte lange Zeit überwiegend über das Internet. Inzwischen gibt es auch europäische Hersteller sowie Verkaufsstellen vor Ort. Nutzerinnen und Nutzer von E-Zigaretten, E-Pfeifen oder E-Shishas bezeichnen sich selbst häufig als „Dampfer“, in Abgrenzung zum „Raucher“ herkömmlicher Tabakprodukte. Befragungen zufolge betrachten einige „Dampfer“ die E-Zigarette als gesündere Alternative zu Tabakprodukten, andere sehen in der E-Zigarette ein Hilfsmittel, das die Entzugserscheinungen beim Rauchausstieg lindern soll. Das Deutsche Krebsforschungszentrum warnt jedoch davor, dass der Gebrauch von E-Zigaretten oder E-Shishas zum Konsum herkömmlicher Tabakprodukte verleiten könnte.

Funktionsweise

Eine E-Zigarette besteht in der Regel aus einem Mundstück, einer austauschbaren Kartusche mit Liquid, einem Heizelement (Verdampfer), einem Mikrochip zur Steuerung und einer Batterie. Durch Saugen am Mundstück oder Betätigen einer Taste wird der Mikrochip aktiviert. Dieser steuert die Temperatur eines kleinen Heizelementes, wodurch das Liquid erhitzt und so schließlich verdampft bzw. vaporisiert wird. Betrieben werden die E-Zigarette und das Heizelement mit einer Batterie.

Die Temperatur beim Vaporisieren bewegt sich üblicherweise zwischen 40°C und 65°C. Dabei entsteht ein Dampf aus flüssigen Partikeln, das auch als Aerosol bezeichnet wird. Im Gegensatz zu herkömmlichen Zigaretten findet bei E-Zigaretten also keine Verbrennung statt. Die Inhaltstoffe der Liquids werden beim Verdampfen freigesetzt und durch das Inhalieren des Aerosols in den Körper aufgenommen.

Inhaltsstoffe der Liquids

Die Liquids von E-Zigaretten enthalten überwiegend Propylenglycol, Wasser, Nikotin und häufig auch Aroma- und Geschmacksstoffe. Propylenglycol (PG) ist unter anderem in Frostschutzmitteln enthalten und wird im Theater und in Diskotheken in Nebelmaschinen eingesetzt. Wie bei einer Nebelmaschine ermöglicht Propylenglycol in E-Zigaretten die Bildung eines Aerosols. Daran binden sich Aromastoffe und Nikotin, die durch Inhalieren vom Körper aufgenommen werden.

Das in den Liquids enthaltene Propylenglycol ist chemisch betrachtet ein Alkohol. Als E1520 wird PG als Zusatzstoff in Lebensmitteln und Kosmetika eingesetzt, unter anderem auch in Medikamenten und zum Feuchthalten von Tabak. Um die Beständigkeit des Aerosols zu verlängern wird in Liquids ebenfalls häufig Glycerin eingesetzt. Glycerin wird, wie PG, ebenfalls als Feuchthaltemittel im Tabak, insbesondere auch im Shisha-Tabak eingesetzt.

Risiken

Aufgrund der mangelnden wissenschaftlichen Erkenntnisse und eines kaum regulierten Marktes kann die E-Zigarette weder als sicher noch als harmlos bezeichnet werden. Nutzerinnen und Nutzer haben meist keine zuverlässigen Informationen über die Qualität der E-Zigarette und der angebotenen Liquids. So konnten in einzelnen Liquids krebserregende Nitrosamine nachgewiesen werden. Im Aerosol von E-Zigaretten wurden auch weitere gesundheitsschädliche Substanzen wie Chrom, Blei, Formaldehyd oder Acetaldehyd gefunden.

Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) hält E-Zigaretten aufgrund der darin enthaltenen Stoffe Propylenglycol und Glycerin sowie der unklaren Zusatzstoffe und möglichen Verunreinigungen für gesundheitsschädlich. Insbesondere sei bislang nicht belegt, dass sich E-Zigaretten zur Tabakentwöhnung eignen würden. Das enthaltene Nikotin könne vielmehr eine Nikotinabhängigkeit auslösen und besonders bei Jugendlichen den Einstieg in das Tabakrauchen fördern.

Da E-Zigaretten, anders als herkömmliche Zigaretten, nicht automatisch nach etwa zehn Zügen ausgehen, kann es durch extensiven Konsum zu Nikotinvergiftungen kommen. Aufgrund von technischen Mängeln kann zudem bei zu starkem Ziehen am Mundstück Liquid in den Mund geraten und verschluckt werden. Je nach Nikotinkonzentration kann es dadurch zu Vergiftungserscheinungen kommen.

Erkenntnisse zu den möglichen Risiken von PG als Aerosol stammen bisher überwiegend aus Studien zum Einsatz von Nebelmaschinen. Dabei zeigte sich, dass eine langfristige Konfrontation von Schauspielerinnen und Schauspielern mit dem Aerosol aus Nebelmaschinen zu Irritationen der Atemwege führen kann. Bei Schauspielerinnen und Schauspielern, die unter Asthma litten, waren diese Irritationen besonders ausgeprägt. Auch die Inhalation des Aerosols von E-Zigaretten kann zu Reizungen der Atemwege und zu allergischen Reaktionen führen.

Das ebenfalls in den Liquids enthaltene Glycerin kann beim Inhalieren zu Reizungen der Nasenschleimhäute sowie zu Veränderungen von Zellen im Kehlkopf führen. Da Glycerin höhere Temperaturen benötigt, um zu Vaporisieren, besteht die Gefahr, dass beim Verdampfen giftiges Acrolein entsteht, das auch in herkömmlichem Zigarettenrauch enthalten ist. Laut einigen Herstellern wird deshalb die maximale Temperatur der Heizelemente in E-Zigaretten auf unter 100°C beschränkt, um die Entstehung von Acrolein zu vermeiden.

Weil Teile des inhalierten Aerosols wieder ausgeatmet werden, ist die Gefährdung von anderen Personen durch Passivrauchen (bzw. Passivdampfen) nicht auszuschließen. Da die Partikel des Aerosols einer E-Zigarette bei Raumtemperatur relativ schnell zerfallen, hält sich das Aerosol allerdings deutlich kürzer in der Raumluft als der Rauch herkömmlicher Zigaretten.

Ein mögliches Risiko geht auch von den zugesetzten Aromastoffen aus. Aromen wie Schokolade, Kaugummi oder Apfel machen die E-Zigarette möglicherweise besonders für Jugendliche und Kinder attraktiv, die hierdurch zum Gebrauch von E-Zigaretten oder E-Shishas verleitet werden. In der Folge könnte die Hemmschwelle sinken, auch herkömmliche Tabakprodukte zu konsumieren.

Einsatz bei der Rauchentwöhnung

Bisher gibt es wenige wissenschaftliche Erkenntnisse zum Einsatz von E-Zigaretten zur Rauchentwöhnung. Die meisten Angaben beziehen sich auf Selbstauskünfte von Nutzerinnen und Nutzern. E-Zigaretten werden demnach überwiegend von (ehemaligen) Raucherinnen und Rauchern verwendet. Viele versuchen mit dem Umstieg auf die E-Zigarette den Konsum herkömmlicher Tabakprodukte einzustellen. Tatsächlich können elektrische Zigaretten Entzugserscheinungen und das Rauchverlangen reduzieren, selbst wenn in den Liquids kein Nikotin enthalten ist. Gleichzeitig sind im Aerosol deutlich weniger gesundheitsgefährdende Stoffe enthalten als in herkömmlichen Tabakprodukten.

Der Konsum von E-Zigaretten wird von Ex-Raucherinnen und Ex-Rauchern als befriedigender bewertet als der Einsatz von medizinischen Inhalationsgeräten. Einige Raucherinnen und Raucher konsumieren nach dem Umstieg auf die E-Zigarette tatsächlich weniger oder hören ganz auf zu rauchen. Allerdings gibt es bisher keine Erkenntnisse darüber, ob die E-Zigarette auch nachhaltig bei einem dauerhaften Rauchstopp helfen kann. Da das Verhaltensmuster beim Konsum einer E-Zigarette dem bei einer herkömmlichen Zigarette sehr ähnlich ist, besteht vermutlich eine höhere Rückfallgefahr als bei anderen Methoden der Rauchentwöhnung.

Rechtliche Situation

2014 hat der Europäische Rat eine Tabakrichtlinie verabschiedet, die auch E-Zigaretten einschließt. Diese Richtlinie wurde 2016 in Deutschland im Tabakerzeugnisgesetz (TabakerzG) und in der Tabakerzeugnisverordnung (TabakerzV) umgesetzt. Der Richtlinie zufolge soll der Markt für E-Zigaretten stärker reguliert werden. E-Zigaretten sind demnach nur noch frei verkäuflich, wenn bestimmte Kriterien erfüllt sind. So dürfen die Liquids von E-Zigaretten maximal 20 Milligramm Nikotin pro Milliliter enthalten. Behälter für Liquids dürfen maximal 10 Milliliter fassen. Es muss gewährleistet sein, dass die Liquids kindersicher, bruchsicher und von hoher Reinheit sind.

Die Abgabe oder der Verkauf von E-Zigaretten und E-Shishas an Jugendliche unter 18 Jahren ist laut § 10 des Jugendschutzgesetzes (JuSchuG) verboten. Dies gilt auch, wenn die Liquids nikotinfrei sind. Ebenso ist Jugendlichen der Konsum von E-Zigaretten oder E-Shishas in der Öffentlichkeit untersagt.

Quellen:

 


Stand der Information: Juli 2019

 


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