Drogenlexikon

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Ephedra

Substanz und Wirkung

Ephedra (Meerträubel) wird unter dem chinesischen Namen Ma-huang oder als Mormonen-, Brigham- und Mexikanischer Tee gehandelt. Die natürlicherweise enthaltenen Ephedra-Alkaloide (wie z.B. Ephedrin, das auch in Speed enthalten ist) ähneln in Form und Charakter Amphetaminen und besitzen pharmakologische Eigenschaften: in einer bestimmten Dosis wirkt Ephedra-Kraut kreislaufstimulierend, anregend, munter machend und appetitdämpfend; ferner verengt es die Gefäße, entwässert und wirkt krampflösend auf die Bronchien.

Wird Ephedra in größerer Menge konsumiert, kommt es zu Speed-ähnlichen Rauschzuständen was nicht heißt, dass das Kraut die harmlose Alternative ist. Wie bei vielen Naturprodukten kann man vor dem Konsum nicht wissen, wie hoch der Wirkstoffgehalt in der Pflanze tatsächlich ist. Die Menge an Wirkstoff, die einen Rauschzustand hervorruft und die Menge, die zu Nebenwirkungen wie Schweißausbrüchen, Herzrhythmusstörungen, Zittern, Krämpfen und psychischen Veränderungen führt, ist schwer abzuschätzen.

Rechtliches

Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hat am 11.7.2007 bekannt gegeben, dass Ephedra der Grundstoffüberwachung unterstellt wurde. Damit wird der Handel mit dem Heilkraut rechtlich deutlich eingeschränkt. Als Grund wurde die zunehmende Verwendung von Ephedrakraut zur illegalen Herstellung von Betäubungsmitteln genannt. Das darin enthaltene Ephedrin wird als Grundstoff für die Herstellung von Methamphetamin (Crystal) verwendet.

Im Internet wird Ephedrakraut auch als so genannte „Smart Drug“ gehandelt. Die neue Regelung soll die Quellen für diesen Handel trocken legen, denn das Grundstoffüberwachungsgesetz (GÜG) legt enge Regeln für den Handel fest. Dies gilt insbesondere für Kategorie-1-Stoffe, zu denen seit einiger Zeit Ephedrin und jetzt auch Ephedrakraut zählt.

Seit dem 1. April 2006 sind Ephedra-Arten und Zubereitungen daraus rezeptpflichtig. Ausgenommen sind homöopathische Verdünnungen (ab D1), da hier keine für den Missbrauch relevanten Mengen mehr enthalten sein dürften. Apotheken wurden jetzt von der Grundstoffüberwachung ausgenommen. Sie dürfen die Präparate wie bisher auf ein ärztliches Rezept hin abgeben.


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