Drogenlexikon

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Fentanyl

Substanz und Anwendung

Fentanyl ist ein künstlich hergestelltes Opioid, das 1960 erstmals hergestellt wurde. Fentanyl hat eine schmerzstillende Wirkung, die bis zu 100-mal stärker ist als die von Morphin. Das Medikament Fentanyl wird daher in der Regel erst bei starken oder chronischen Schmerzen verabreicht, die sich nicht mehr durch andere Schmerzmittel behandeln lassen.

Im Rahmen einer Narkose oder zur Akutbehandlungen von Schmerzen wird Fentanyl intravenös gespritzt. Für die Behandlung von so genannten Durchbruchschmerzen steht Fentanyl auch als Nasenspray oder in Form von Lutschtabletten oder Sublingualtabletten, die unter die Zunge gelegt werden, zur Verfügung. Hierbei wird der Wirkstoff schnell durch die Mund- oder Nasenschleimhaut aufgenommen. Durchbruchschmerzen sind besonders starke akute Schmerzen, die bei Krebspatientinnen und -patienten auftreten können.

Seit den 1990er Jahren werden auch Fentanyl-Pflaster eingesetzt, die ihren Wirkstoff über die Haut abgeben. Aufgrund seiner guten Fettlöslichkeit wird Fentanyl leicht über die Haut aufgenommen, wo sich Fentanyl-Depots bilden, von denen der Wirkstoff langsam in die Blutbahn übergeht.

Bei so genannten Matrixpflastern ist der Wirkstoff in der klebrigen Schicht enthalten, die direkt mit der Haut in Kontakt kommt. Ein anderer Pflastertyp enthält ein gelartiges Reservoir, das den Wirkstoff über eine Membran an die Haut abgibt. Das Fentanyl-Pflaster wird drei Tage auf der Haut getragen.

Risiken und Missbrauch

Fentanyl wird auch zu Rauschzwecken missbraucht. Zwar gibt es keine systematische Erfassung des Missbrauchs von Fentanylpflastern, Berichten zufolge sind aber bereits Konsumierende durch die missbräuchliche Anwendung von Fentanylpflastern zu Tode gekommen. Überdosierungen mit Fentanyl sind lebensbedrohlich, da die Substanz wie alle Opioide die Atmung verlangsamt, bis hin zum Atemstillstand. Müdigkeit oder Bewusstseinsstörungen sind erste Anzeichen.

Berichten zufolge steigt der Missbrauch von Fentanyl besonders dann, wenn die Verfügbarkeit oder der Reinheitsgrad von Heroin sich verschlechtert. Das Rauscherlebnis durch Fentanyl werde von Konsumierenden jedoch eher als „uninteressant“ oder „langweilig“ beschrieben. Teilweise wird illegal hergestelltes Fentanyl auch als „synthetisches Heroin“ vermarktet, wobei den Konsumierenden nicht immer bewusst ist, dass es sich um Fentanyl handelt.

Rechtliches

Fentanyl ist im Betäubungsmittelgesetz unter Anlage III eingruppiert. Es gehört somit zu den verschreibungsfähigen Betäubungsmitteln. Eine Verwendung ohne Verschreibung ist illegal.

Quellen:

 


Stand der Information: Juni 2016


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