Kein Cannabis mehr für Ausländer

07.01.2011

Um den Drogentourismus einzuschränken hat die Stadt Maastricht Personen, die nicht in den Niederlanden ansässig sind, den Zutritt zu den Coffeeshops untersagt. Ein Coffeeshop-Besitzer hat dagegen geklagt, mit Verweis auf die in der Europäischen Union geltende Dienstleistungsfreiheit. Im Dezember letzten Jahres wurde das Verbot jedoch vom Europäischen Gerichtshof bestätigt.

Was viele nicht wissen: auch in den Niederlanden sind der Verkauf und der Besitz von Cannabis verboten. Als einziger Staat in der Europäischen Union tolerieren die Niederlande aber den Verkauf kleiner Mengen Cannabis in so genannten Coffeeshops. Wer sich in den Niederlanden einen Joint drehen will, kann Cannabis somit erwerben und konsumieren, ohne rechtliche Konsequenzen befürchten zu müssen.

Von dieser Möglichkeit haben aber nicht nur Bürgerinnen und Bürger aus den Niederlanden, sondern auch zahlreiche Personen aus den Nachbarstaaten Gebrauch gemacht. Nach Angaben des Bürgermeisters von Maastricht würden etwa 10.000 Personen pro Tag die 14 Coffeeshops der Stadt besuchen. 70 Prozent der Besucherinnen und Besucher kämen aus angrenzenden Staaten wie Deutschland, Belgien oder Frankreich.

Durch den Drogentourismus hätten jedoch verschiedene Formen von Belästigungen für die Bevölkerung zugenommen wie beispielsweise eine steigende Zahl illegaler Drogenverkaufsplätze. Um dem Einhalt zu gebieten hat die Stadt Maastricht 2005 die Inhaber von Coffeeshops angewiesen, nur noch Personen mit Wohnsitz in den Niederlanden den Zutritt zu gewähren.

Marc Josemans, Besitzer des Coffeeshops „Easy Going“, hatte sich daran nicht gehalten, woraufhin sein Geschäft vorübergehend geschlossen wurde. Dagegen legte er Widerspruch ein, da die Regelung seiner Ansicht nach eine ungerechtfertigte Ungleichbehandlung von Unionsbürgern darstelle. Zur Klärung hat die Niederlande dem Europäischen Gerichtshof die Frage vorgelegt, ob der in der Europäischen Union garantierte Grundsatz der Dienstleistungsfreiheit auf den Verkauf eines Suchtstoffs anwendbar ist.

Bereits im Juli vergangenen Jahres hatte der Generalanwalt Ives Bot in einem Gutachten darauf hingewiesen, dass es sich bei Cannabis „nicht um irgendeine Ware handelt“, sondern um ein Suchtmittel, dass sowohl in den Niederlanden als auch in den anderen Ländern der Europäischen Union illegal ist.

Das sah nun auch der Europäische Gerichtshof so. In dem Urteil vom 16. Dezember 2010 begründet das Gericht, dass der Inhaber eines Coffeeshops sich hinsichtlich des Verkaufs von Cannabis nicht auf die Verkehrsfreiheiten oder das Diskriminierungsverbot berufen könne, da die Einfuhr von Betäubungsmitteln in der Europäischen Union verboten ist. Das Zutrittsverbot sei vielmehr ein legitimes Mittel, den Drogentourismus und die damit einhergehenden Belästigungen zu bekämpfen.

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