Drogenlexikon

BuchstabeA
BuchstabeB
BuchstabeC
BuchstabeD
BuchstabeE
BuchstabeF
BuchstabeG
BuchstabeH
BuchstabeI
BuchstabeJ
BuchstabeK
BuchstabeL
BuchstabeM
BuchstabeN
BuchstabeO
BuchstabeP
BuchstabeQ
BuchstabeR
BuchstabeS
BuchstabeT
BuchstabeU
BuchstabeV
BuchstabeW
BuchstabeX
BuchstabeY
BuchstabeZ

Legal Highs

Begriff und Herkunft

Die Bezeichnung Legal Highs ist kein Fachbegriff. Vielmehr handelt es sich um einen Szenenamen, der vermutlich aus Gründen der besseren Vermarktung von den Händlern dieser Substanzen geprägt wurde. Legal Highs werden meist als „Räuchermischungen“, „Badesalze“ oder „Reiniger“ verkauft, um den eigentlichen Zweck der Produkte - den Konsum - zu verschleiern und rechtliche Bestimmungen des Betäubungsmittelgesetzes oder des Arzneimittelgesetzes zu umgehen.

Formen und Wirkung

Meist ähneln Legal Highs in ihrer Wirkung bekannten Substanzen wie Cannabis, Ecstasy oder Amphetamin. Eine genaue Beschreibung der Wirkung von Legal Highs ist aufgrund der Vielzahl an unterschiedlichen Substanzen allerdings nicht möglich. Zudem werden durch gezielte Manipulationen der chemischen Struktur kontinuierlich neue Substanzen auf den Markt gebracht.

Legal Highs werden als Pulver, Tabletten, Kräuter oder Kapseln angeboten. Kräuter- bzw. Räuchermischungen enthalten in der Regel getrocknete Pflanzenteile. Bekanntester Vertreter ist „Spice“, das 2008 für Aufsehen gesorgt hat. Die bunten Tütchen enthielten frei verkäufliche getrocknete Kräuter, die damaligen Berichten zufolge Cannabis-ähnliche Wirkungen erzeugt haben sollen. Im Rahmen von Laboranalysen konnte jedoch festgestellt werden, dass die Kräuter lediglich Trägersubstanzen waren, die mit neuen synthetischen Cannabinoiden versetzt waren. In der Folge wurden die neuen synthetischen Wirkstoffe in das Betäubungsmittelgesetz aufgenommen.

Legal Highs mit stimulierender Wirkung werden zumeist als „Badesalz“, „Raumlufterfrischer“ oder „Reiniger“ verkauft. Diese Produkte enthalten häufig synthetische Cathinone. Das sind künstlich hergestellt Substanzen, die verwandt sind mit dem Wirkstoff Cathin, der natürlicherweise in der Khat-Pflanze vorkommt. Ein bekanntes synthetisches Cathinon ist Mephedron.

Im Internet werden zudem so genannte „Research Chemicals“ vermarktet. Diese Produkte würden nach Angaben der Händler synthetische Substanzen in ihrer Reinform enthalten. Ob die Substanzen wirklich „rein“ sind bzw. welche Substanzen tatsächlich enthalten sind, lässt sich allerdings nicht beurteilen.

Risiken

Eine abschließende Einschätzung der Risiken und Langzeitfolgen des Konsums ist nicht möglich, da derzeit noch keine systematischen Studien hierzu vorliegen, zumal immer wieder neue synthetische Substanzen auf den Markt kommen.

Konsumentinnen und Konsumenten geben häufig unerwünschte Wirkungen an wie Herzrasen, Kreislaufprobleme, Kopfschmerzen, Übelkeit, Angstzustände, Magenschmerzen, Muskelkrämpfe und Bewusstlosigkeit. In Einzelfallstudien wurde zudem von Herzinfarkten, Herzrhythmusstörungen, Krampfanfällen und Psychosen berichtet.

In der wissenschaftlichen Literatur finden sich auch Berichte von Todesfällen, die auf die Einnahme von Legal Highs zurückgeführt werden. So wurde ein 25-Jähriger tot in seiner Wohnung aufgefunden, bei dem die Obduktion keine fassbare Todesursache ergab. Bei einer toxikologischen Analyse fand man eine hohe Konzentration JWH-122 und JWH-210, beides synthetische Cannabinoide. Vermutet wird, dass der Mann an einem Atemstillstand gestorben ist, der durch einen exzessiven Missbrauch synthetischer Cannabinoide hervorgerufen wurde. In anderen Fällen kam es nach der Einnahme von Legal Highs zu tödlichen Unfällen, denen eine Panikattacke vorausgegangen ist.

Möglicherweise wird das Gefahrenpotenzial von Konsumierenden unterschätzt, da der Begriff Legal High den Anschein erweckt, dass die Produkte ungefährlich sind. Hinzu kommt, dass die enthaltenen Wirkstoffe meist gar nicht oder nur unvollständig auf den Verpackungen angegeben werden. So kann weder über die Menge noch über die Zusammensetzung der verwendeten Wirkstoffe eine Aussage gemacht werden.

Rechtliches

Anders als es der Begriff Legal Highs vermuten lässt, ist der Umgang mit diesen Substanzen nicht legal. Zwar entwickeln kreative Chemiker laufend neue Wirkstoffe, die nicht ausdrücklich im Betäubungsmittelgesetz erwähnt sind. Am 26. November 2016 ist jedoch ein Gesetz in Kraft getreten, das nicht mehr einzelne Substanzen, sondern ganze Stoffgruppen umfasst. Das Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz (NpSG) umfasst vor allem synthetische Cannabinoide, Phenethylamine und Cathinone.

Künftig können auch weitere Stoffgruppen bei Bedarf aufgenommen werden. Das Verbot erfasst den Handel, das Inverkehrbringen, die Herstellung, die Ein-, Aus- und Durchfuhr, den Erwerb, den Besitz und das Verabreichen von neuen psychoaktiven Substanzen.

Quellen:

 


Stand der Information: Juni 2017

 


Alle Einträge im Drogenlexikon zum Buchstaben "L"