Barrierefreiheit dieser Internetseite

Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) ist bemüht, die Internetseite www.drugcom.de barrierefrei zugänglich zu machen. Rechtsgrundlage sind das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und die Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) in ihrer jeweils gültigen Fassung.

Wie barrierefrei ist das Angebot?

Dieser Webauftritt ist weitestgehend barrierefrei, damit werden die Anforderungen der BITV 2.0 weitestgehend erfüllt.

Welche Bereiche sind nicht barrierefrei?

Die Internetseite wurde nach höchstmöglichem Maß getestet. Dabei unterliegen die zentralen Elemente und die Einstiegspunkte besonders strengen Kriterien. Im Zuge dessen wurden die folgenden Bereiche als nicht-barrierefrei identifiziert:

Barrieren:

  • Nicht alle Alternativtexte sind ausreichend oder korrekt gekennzeichnet (WCAG-Erfolgskriterium 1.1.1).
  • Die HTML-Strukturelemente für Überschriften und Zitate sind nicht durchgängig korrekt ausgezeichnet (WCAG-Erfolgskriterium 1.3.1).
  • Beschriftungen von Formularelementen in den Selbsttests und Wissenstests sind teilweise nicht programmatisch ermittelbar (WCAG-Erfolgskriterium 1.3.1).
  • Fortschrittsbalken in den Wissenstests ist nicht ohne Farben nutzbar (WCAG-Erfolgskriterium 1.4.1).
  • Kontraste von Texten sind nicht immer ausreichend zum Hintergrund und Kontraste sind teilweise zu gering um als einzige Hervorhebung verwendet zu werden (WCAG-Erfolgskriterium 1.4.3).
  • Die Website enthält mehrere Schriftgrafiken, die schwer zugänglich sind (WCAG-Erfolgskriterium 1.4.5).
  • Kontraste der zentralen Einstiegselemente und von grafischen Bedienelementen sind nicht immer ausreichend (WCAG-Erfolgskriterium 1.4.11).
  • Das Overlay der Suche lässt sich über die Tastatur nicht korrekt bedienen; die über Mouseover eingeblendeten Untermenüs sind nicht mit der ESC-Taste schließbar (WCAG-Erfolgskriterium 1.4.13).
  • Nicht alle Bedienelemente sind gut ohne Maus nutzbar (WCAG-Erfolgskriterium 2.1.1).
  • Animationen lassen sich nicht immer abschalten (WCAG-Erfolgskriterium 2.2.2).
  • Wichtige Bereichsauszeichnungen fehlen oder kommen mehrfach auf einer Seite vor; Sprunglinks funktionieren teilweise nicht (WCAG-Erfolgskriterium 2.4.1).
  • Nicht alle Links benennen im Linktext oder im programmatisch ermittelbaren Kontext das Linkziel und den Linkzweck; teilweise gibt es auf einer Seite mehrere Links mit demselben Linktext, aber anderes Linkziel (WCAG-Erfolgskriterium 2.4.4).
  • Beschriftungen sind nicht immer aussagekräftig, insbesondere für Screenreader-Nutzer:innen (WCAG-Erfolgskriterium 2.4.6).
  • Der Fokus ist nicht auf allen Elementen deutlich zu erkennen (WCAG-Erfolgskriterium 2.4.7).
  • Es erfüllen nicht alle klickbaren Bedienelemente die Mindestgröße (WCAG-Erfolgskriterium 2.5.8).
  • Anderssprachige Wörter sind nicht mit dem lang-Attribut ausgezeichnet (WCAG-Erfolgskriterium 3.1.2).
  • Fehlermeldungen in den Tests sind nicht so umgesetzt, dass sehende und blinde Nutzer diese unmittelbar identifizieren können (WCAG-Erfolgskriterium 3.3.1).  
  • Es wird in Einzelfällen nicht die korrekte Syntax angewendet (WCAG-Erfolgskriterium 4.1.1).
  • Die Seite enthält Bedienelemente, deren Semantik nicht oder nicht korrekt mit WAI-ARIA umgesetzt wurde (WCAG-Erfolgskriterium 4.1.2).

Die Barrierefreiheit ist Bestandteil des gegenwärtigen Entwicklungsprozesses. Einige der genannten Barrieren sind bereits behoben. Wir arbeiten daran, die noch vorhandenen Barrieren zu beheben.

Diese Erklärung wurde am 01.12.2025 aktualisiert.

Feedback und Kontakt

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten von www.drugcom.de aufgefallen? Oder haben Sie Fragen zum Thema Barrierefreiheit? Dann können Sie sich gerne bei uns melden. Bitte benutzen Sie dafür das vorgesehene Feedback-Formular.

Sie können uns auch per Post oder telefonisch kontaktieren:

Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
Maarweg 149-161
50825 Köln

Telefon: +49 221 8992-0
Fax: +49 221 8992-300

Schlichtungsverfahren

Beim Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen gibt es eine Schlichtungsstelle gemäß § 16 BGG. Die Schlichtungsstelle hat die Aufgabe, Konflikte zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes zu lösen.

Sie können die Schlichtungsstelle einschalten, wenn Sie mit den Antworten aus der oben genannten Kontaktmöglichkeit nicht zufrieden sind. Dabei geht es nicht darum, Gewinner oder Verlierer zu finden. Vielmehr ist es das Ziel, mit Hilfe der Schlichtungsstelle gemeinsam und außergerichtlich eine Lösung für ein Problem zu finden.

Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Sie brauchen auch keinen Rechtsbeistand.

Auf der Internetseite der Schlichtungsstelle finden Sie alle Informationen zum Schlichtungsverfahren. Dort können Sie nachlesen, wie ein Schlichtungsverfahren abläuft und wie Sie den Antrag auf Schlichtung stellen. Sie können den Antrag auch in Leichter Sprache oder in Deutscher Gebärdensprache stellen.

Sie erreichen die Schlichtungsstelle unter folgender Adresse:

Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz
bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53
10117 Berlin

Telefon: +49 (0)30 18 527-2805
Fax: +49 (0)30 18 527-2901
E-Mail: 
Internet: www.schlichtungsstelle-bgg.de