Haschkuchenbäcker vor Gericht

05.04.2004

Der Abiturient Ole wollte sich einen "lustigen Scherz" erlauben und schenkte den Lehrern seiner Schule einen mit Haschisch versetzten Schokokuchen. Diese ahnten nicht, welche Spezialbackmischung sie vernaschten. Wegen des unerwarteten Drogentrips mussten sie ins städtische Klinikum eingeliefert werden. Nun muss sich Ole vor Gericht verantworten.

Als die Lehrer den Kuchen mit der Aufschrift "Vielen Dank für alles, guten Appetit" vor dem Lehrerzimmer fanden, ahnten sie nicht, welch psychoaktives Potential sich darin verbarg. Am Gymnasium Herderschule in Lüneburg sei es üblich, dass die Lehrer ihren Schülern selbstgebackenen Kuchen abkaufen und den Erlös einem Tschernobyl-Projekt stiften.

Nachdem die Lehrer den Schokokuchen mit der Extraportion THC verspeisten, litten sie unter Zittern, Unwohlsein und Wahrnehmungsstörungen. Zehn Lehrer mussten in das städtische Klinikum eingeliefert werden. Die Polizei und das Gesundheitsamt wurden eingeschaltet. Im Kuchen fand die Polizei schließlich Reste von Cannabis. Am nächsten Tag waren die Pädagogen allesamt wieder zuhause. Einige mussten sich aber erst mal ein paar Tage vom Rausch erholen.

Wenig später wurde der Haschkuchenbäcker identifiziert: Ole, ein 19-jähriger Schüler, der sofort gestand. Doch die Lehrer verziehen dem Hobbybäcker. Mit dem Schulleiter wurde vereinbart, dass sich Ole bei einer Schulversammlung und einer Pressekonferenz öffentlich entschuldigt. "Ich habe großen Mist gebaut", sagte Ole, "ich hielt es anfänglich für einen lustigen Scherz, aber ein Streich ist nur dann lustig, wenn niemand zu Schaden kommt."

Die Staatsanwaltschaft will den Gymnasiasten jedoch nicht so leicht davon kommen lassen und entschied, Anklage zu erheben. Sollte Ole nach dem Jugendstrafrecht verurteilt werden, droht ihm vermutlich nur eine Erziehungsmaßregel, etwa in Form sozialer Arbeit. Ole hat selber angekündigt zehn Tage in einer Entgiftungsstation zu arbeiten - "zehn Tage symbolisch für zehn Lehrer".

Quelle:

www.spiegel.de

Webanalyse / Datenerfassung

Wir möchten diese Website fortlaufend verbessern. Dazu wird um Ihre Einwilligung in die statistische Erfassung von Nutzungsinformationen gebeten. Die Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden.

Welcher Dienst wird eingesetzt?

Matomo

Zu welchem Zweck wird der Dienst eingesetzt?

Erfassung von Kennzahlen zur Webanalyse, um das Angebot zu verbessern.

Welche Daten werden erfasst?

  • IP-Adresse (wird umgehend anonymisiert)

  • Gerätetyp, Gerätemarke, Gerätemodell

  • Betriebssystem-Version

  • Browser/Browser-Engines und Browser-Plugins

  • aufgerufene URLs

  • die Website, von der auf die aufgerufene Seite gelangt wurde (Referrer-Site)

  • Verweildauer

  • heruntergeladene PDFs

  • eingegebene Suchbegriffe.

Die IP-Adresse wird nicht vollständig gespeichert, die letzten beiden Oktette werden zum frühestmöglichen Zeitpunkt weggelassen/verfremdet (Beispiel: 181.153.xxx.xxx).

Es werden keine Cookies auf dem Endgerät gespeichert. Wird eine Einwilligung für die Datenerfassung nicht erteilt, erfolgt ein Opt-Out-Cookie auf dem Endgerät, welcher dafür sorgt, dass keine Daten erfasst werden.

Wie lange werden die Daten gespeichert?

Die anonymisierte IP-Adresse wird für 90 Tage gespeichert und danach gelöscht.

Auf welcher Rechtsgrundlage werden die Daten erfasst?

Die Rechtsgrundlage für die Erfassung der Daten ist die Einwilligung der Nutzenden nach Art. 6 Abs. 1 lit. a der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Die Einwilligung kann auf der Datenschutzseite jederzeit widerrufen werden. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung bleibt davon unberührt.

Wo werden die Daten verarbeitet?

Matomo wird lokal auf den Servern des technischen Dienstleisters in Deutschland betrieben (Auftragsverarbeiter).

Weitere Informationen:

Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden sich in den Datenschutzhinweisen.