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24.06.2011
2008 war der Hype um die Kräutermischung Spice enorm - bis es verboten wurde. Doch die so genannten „Legal Highs“ erfreuen sich weiter einer gewissen Beliebtheit. Wie beliebt, das will eine Forschungsgruppe der Goethe-Universität Frankfurt am Main mit einer Online-Umfrage herausfinden.

Bild: claudiarndt / photocase.com
Unter „Legal Highs“ werden psychoaktiv wirksame Produkte zusammengefasst, die zum Beispiel als Räuchermischungen, Raumdüfte, Badesalze, Düngerpillen oder Bongreiniger deklariert werden. Der Handel mit diesen Produkten in Headshops oder in- und ausländischen Internetshops findet in einer rechtlichen Grauzone statt. Die Unübersichtlichkeit des Angebots wird noch durch den Verkauf synthetischer Reinsubstanzen verstärkt.
Bislang ist über die Verbreitung von „Legal Highs“ wenig bekannt und auch die Motivation der Konsumenten ist noch weitgehend unerforscht. Die Online-Erhebung - durchgeführt vom Centre for Drug Research an der Goethe-Universität Frankfurt am Main - soll hierzu erste Erkenntnisse liefern.
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