MPU

MPU ist die Abkürzung für die Medizinisch-Psychologische Untersuchung, die im Volksmund häufig auch „Idiotentest“ genannt wird. Die Untersuchung dient dazu, die Fahreignung zu überprüfen.

Wann muss man zur MPU?

Um ein Kraftfahrzeug fahren zu dürfen, muss die Befähigung und die Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeugs gegeben sein. Die Befähigung muss bei der praktischen und theoretischen Führerscheinprüfung nachgewiesen werden. Die Eignung wird erst dann geprüft, wenn Zweifel daran aufkommen. Gründe für Zweifel an der Fahreignung sind z. B.:

  • körperliche Gebrechen wie z. B. Querschnittslähmung
  • Verstoß gegen strafrechtliche Bestimmungen
  • Erreichen von 18 Punkten im Verkehrzentralregister in Flensburg
  • Fahren mit 1,6 Promille Blutalkoholkonzentration oder mehr
  • zweite Trunkenheitsfahrt unabhängig von der Promillezahl
  • Fahren unter dem Einfluss von Drogen (auch auf dem Fahrrad)

Beim Vorliegen von Zweifeln wird meist die Fahrerlaubnis entzogen. Dies wird in der Regel durch Gerichte angeordnet. Es kann aber auch vorkommen, dass Verwaltungsbehörden wie z. B. das Straßenverkehrsamt unabhängig von richterlichen Entscheidungen die Fahrerlaubnis einzieht, wenn die Behörde Zweifel an der Fahreignung hat. Erst nach 6 Monaten und einem positiven Gutachten (MPU) darf eine neue Fahrerlaubnis erteilt werden.

Was wird in dem Gutachten geprüft?

Die MPU setzt sich aus verschiedenen Teilen zusammen. Je nachdem, aus welchem Grund die MPU angeordnet wurde (Alkohol, Punkte etc.), können die Inhalte der MPU variieren. Folgende Bereiche umfasst die MPU:

  • Fragebögen (zur Biographie und Fahrpraxis, Alkoholfragebogen, Drogenfragebogen und Einstellungsfragebogen)
  • Leistungstests (Tests zur Konzentrations- und Wahrnehmungsfähigkeit sowie zur Reaktionsgeschwindigkeit)
  • medizinische Untersuchung
  • Untersuchungsgespräch (Anamnese)
  • körperliche Untersuchung
  • Blut- und/oder Urinuntersuchung (findet nur bei einer Alkohol- und/oder Drogenproblematik statt)
  • psychologisches Gespräch

Ist die Fahreignung im Zusammenhang mit Drogen in Frage gestellt, sind unter Umständen folgende Nachweise zu erbringen:

  • ein laborchemischer Nachweis der Drogenabstinenz
  • ein ärztliches Gutachten, das eine Abhängigkeit ausschließt
  • Nachweis, dass kein regelmäßiger Konsum vorliegt

Die Kosten für die MPU hat die betreffende Person selbst zu tragen. Es gibt aber keinen Zwang, an der MPU teilzunehmen. Wird innerhalb der vorgegebene Frist jedoch kein positives Gutachten vorgelegt, wird keine neue Fahrerlaubnis erteilt. Wer zu lange mit der MPU wartet, muss zudem damit rechnen, den Führerschein ganz neu zu machen. Nach zwei Jahren ohne Fahrerlaubnis kann die Fahrerlaubnisbehörde den Erwerb eines neuen Führerscheins einfordern.

Webanalyse / Datenerfassung

Wir möchten diese Website fortlaufend verbessern. Dazu wird um Ihre Einwilligung in die statistische Erfassung von Nutzungsinformationen gebeten. Die Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden.

Welcher Dienst wird eingesetzt?

Matomo

Zu welchem Zweck wird der Dienst eingesetzt?

Erfassung von Kennzahlen zur Webanalyse, um das Angebot zu verbessern.

Welche Daten werden erfasst?

  • IP-Adresse (wird umgehend anonymisiert)

  • Gerätetyp, Gerätemarke, Gerätemodell

  • Betriebssystem-Version

  • Browser/Browser-Engines und Browser-Plugins

  • aufgerufene URLs

  • die Website, von der auf die aufgerufene Seite gelangt wurde (Referrer-Site)

  • Verweildauer

  • heruntergeladene PDFs

  • eingegebene Suchbegriffe.

Die IP-Adresse wird nicht vollständig gespeichert, die letzten beiden Oktette werden zum frühestmöglichen Zeitpunkt weggelassen/verfremdet (Beispiel: 181.153.xxx.xxx).

Es werden keine Cookies auf dem Endgerät gespeichert. Wird eine Einwilligung für die Datenerfassung nicht erteilt, erfolgt ein Opt-Out-Cookie auf dem Endgerät, welcher dafür sorgt, dass keine Daten erfasst werden.

Wie lange werden die Daten gespeichert?

Die anonymisierte IP-Adresse wird für 90 Tage gespeichert und danach gelöscht.

Auf welcher Rechtsgrundlage werden die Daten erfasst?

Die Rechtsgrundlage für die Erfassung der Daten ist die Einwilligung der Nutzenden nach Art. 6 Abs. 1 lit. a der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Die Einwilligung kann auf der Datenschutzseite jederzeit widerrufen werden. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung bleibt davon unberührt.

Wo werden die Daten verarbeitet?

Matomo wird lokal auf den Servern des technischen Dienstleisters in Deutschland betrieben (Auftragsverarbeiter).

Weitere Informationen:

Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden sich in den Datenschutzhinweisen.