Die akute Wirkung von Cannabis führt unmittelbar zu Leistungseinbußen in der Wahrnehmung, der Aufmerksamkeit und dem Reaktionsvermögen. Studien legen nahe, dass Cannabiskonsumierende ein etwa doppelt so hohes Risiko haben, in einen Unfall verwickelt zu werden, als nüchterne Fahrerinnen und Fahrer.
Im Zuge der Teillegalisierung von Cannabis im April 2024 wurde auch das Straßenverkehrsgesetz (StVG) geändert:
Tückisch ist, dass die Fahrtüchtigkeit auch dann noch eingeschränkt sein kann, wenn die akute Rauschwirkung bereits abgeklungen ist. Der Cannabiswirkstoff THC und seine Abbauprodukte können noch länger im Blut und Urin nachweisbar sein. Das gilt besonders für regelmäßig Konsumierende. Bei einem Verstoß drohen Fahrverbot, Führerscheinverlust und bis zu 5.000 Euro Bußgeld.