Cannabis im Straßenverkehr

Die akute Wirkung von Cannabis führt unmittelbar zu Leistungseinbußen in der Wahrnehmung, der Aufmerksamkeit und dem Reaktionsvermögen. Studien legen nahe, dass Cannabiskonsumierende ein etwa doppelt so hohes Risiko haben, in einen Unfall verwickelt zu werden, als nüchterne Fahrerinnen und Fahrer.

Im Zuge der Teillegalisierung von Cannabis im April 2024 wurde auch das Straßenverkehrsgesetz (StVG) geändert:

  • Für über 21-Jährige gilt ein Grenzwert von 3,5 Nanogramm THC je Milliliter Blutserum. Dieser Grenzwert ist vergleichbar mit 0,2 Promille Alkohol im Blut.  
  • In der Probezeit und für unter 21-Jährige gilt im Straßenverkehr ein vollständiges Cannabisverbot.
  • Bei Mischkonsum von Alkohol und Cannabis ist die Teilnahme am Straßenverkehr ebenfalls komplett verboten.

Tückisch ist, dass die Fahrtüchtigkeit auch dann noch eingeschränkt sein kann, wenn die akute Rauschwirkung bereits abgeklungen ist. Der Cannabiswirkstoff THC und seine Abbauprodukte können noch länger im Blut und Urin nachweisbar sein. Das gilt besonders für regelmäßig Konsumierende. Bei einem Verstoß drohen Fahrverbot, Führerscheinverlust und bis zu 5.000 Euro Bußgeld.

Info:

Nachweis von Cannabis

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