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03.09.2010
Frei verkäufliche Hustenmittel mit dem Wirkstoff Dextromethorphan können abhängig machen. Darauf weist ein Bericht eines Ärzteteams aus Deutschland und der Schweiz hin, das dafür plädiert, den Wirkstoff als verschreibungspflichtig zu klassifizieren, um den Missbrauch zu erschweren.
In der Fallbeschreibung wird von einem 44-jährigen Patienten berichtet, der seit sechs Jahren regelmäßig Dextromethorphan einnahm. Er hatte jedoch eine zunehmende Beeinträchtigung seiner Leistungsfähigkeit an sich selbst beobachtet, was schließlich auch zu Fehlzeiten am Arbeitsplatz führte. Nachdem der betriebsärztliche Dienst seines Arbeitsgebers von der Suchtproblematik erfahren hat, wurde er schließlich zur Behandlung an eine Suchtklinik verwiesen.
Dort wurde ein Abhängigkeitssyndrom bei ihm festgestellt. Bei dem Patienten trafen fünf von sechs klassischen Abhängigkeitskriterien zu. Darunter waren ein starken Wunsch nach weiterem Konsum, der Kontrollverlust über den Konsum, körperliche Entzugssymptome, eine Toleranzentwicklung sowie die Vernachlässigung anderer Lebensbereiche zugunsten des Konsums. Lediglich das Kriterium „Fortführung des Konsums trotz eindeutiger körperlicher oder psychischer Folgeschäden“ wurde nicht vom Patienten erfüllt.
Nach der Aufnahme in die stationäre Behandlung haben sich zwar körperliche Entzugssymptome eingestellt, diese verschwanden allerdings nach wenigen Tagen. Die Behandlung bestand in erster Linie aus verhaltenstherapeutischen Maßnahmen, in denen der Patient beispielsweise lernen musste, mit Rückfallsituationen umzugehen und alternative Verhaltensweisen aufzubauen. Nach 21 Tagen konnte der Patient in gutem Allgemeinzustand entlassen werden. In der Regel schließen sich daran ambulante Therapiemaßnahmen an.
Das Autorenteam möchte mit der Falldarstellung auf die Problematik einer möglichen Abhängigkeitsentwicklung bei Dextromethorphan hinweisen, da es bislang nur wenige dokumentierte Fälle hierzu gibt. Bislang gäbe es auch noch keine spezifischen Leitsymptome für eine Dextromethorphanabhängigkeit. Der Fall zeige aber, dass die klassischen Abhängigkeitskriterien auch bei Dextromethorphan anzutreffen sind.
Über die Verbreitung des missbräuchlichen Konsums von Dextromethorphan gibt es noch keine genauen Zahlen. Die Autorinnen und Autoren berichten jedoch, dass ein frei erhältliches Handelspräparat zwischen 2007 und 2008 mit einer Steigerung von 33 Prozent häufiger verkauft wurde. Die Autorinnen und Autoren plädieren daher dafür, den Wirkstoff Dextromethorphan als verschreibungspflichtig einzustufen, um den Missbrauch zu erschweren.
Quelle:
Mutschler, J., Koopmann, A., Grosshans, M., Hermann, D., Mann, K. & Kiefer, F. (2010). Dextromethorphan: Entzugs- und Abhängigkeitssyndrom. Deutsches Ärzteblatt Int, 107 (30), 537-540.
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