Führerschein weg

29.11.2013

Vorschrift ist Vorschrift. Da kennt das Bundesverwaltungsgericht keine Gnade. Wer Alkohol und Cannabis zusammen konsumiert, dem kann der Führerschein entzogen werden - auch ohne beim Autofahren erwischt worden zu sein.

Junger Mann reicht einen Joint einem anderem weiter, der eine Bierdose in der Hand hält

Bild: © istock.com / sturti

Reden ist Silber, Schweigen ist Gold, lautet ein Sprichwort. Offenkundig hat der betroffene Mann sich in diesem Fall nicht daran gehalten und in einem ärztlichen Gutachten zugegeben, auf Partys hin und wieder Cannabis konsumiert und dazu Alkohol getrunken zu haben. Daraufhin hat die Fahrerlaubnisbehörde ihm den Führerschein entzogen, ohne dass er konkret im Straßenverkehr aufgefallen wäre.

Grundlage für den Entzug bildet die Fahrerlaubnisverordnung (FeV). Darin steht, dass die Fahreignung generell ausgeschlossen wird, wenn die Person Betäubungsmittel im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes einnimmt. Einzige Ausnahme ist Cannabis. Allerdings nur dann, wenn es sich um gelegentlichen Konsum handelt und zusätzlich kein Alkohol im Spiel ist. Dies bedeutet im Umkehrschluss: Wer hin und wieder kifft und dazu Alkohol trinkt, dem kann der Führerschein abgenommen werden, ohne dabei am Steuer erwischt worden zu sein.

Im vorliegenden Fall hatte der Betroffene zunächst erfolgreich beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof gegen den Führerscheinentzug geklagt. Der Verwaltungsgerichtshof vertrat die Auffassung, dass der Entzug unverhältnismäßig gewesen sei, weil es bei dem Betroffenen keine Anhaltspunkte dafür gegeben hätte, dass er Autofahren und Konsum nicht trennen könne.

Die nächsthöhere Instanz, das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig, hat das vorhergehende Urteil allerdings wieder kassiert. Begründung: Die betreffende Regel der Fahrerlaubnisverordnung lässt keinen Interpretationsspielraum zu. Regel Nr. 9.2.2 aus Anlage 4 der FeV sei unabhängig davon anzuwenden, ob Betroffene berauscht im Straßenverkehr auffällig geworden sind oder nicht.

Bei allen anderen Betäubungsmitteln gilt diese strenge Regel ohnehin. Beispielsweise wurde einem Mann die Fahrerlaubnis entzogen, weil er einmal Kokain konsumiert hat. Zur Wiedererlangung der Fahrerlaubnis muss in der Regel eine medizinisch-psychologische Untersuchung durchgeführt werden - auf Kosten der Betroffenen.

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