Handel mit "Spice" in Bayern verboten - bundesweites Verbot in Planung

16.01.2009

Nachdem ein synthetisch hergestelltes Cannabinoid in der Kräutermischung „Spice“ entdeckt wurde, hat Bayern als erstes Bundesland „Spice“ als bedenkliches Arzneimittel eingestuft und den Handel mit sofortiger Wirkung verboten.

Ein Pharmaunternehmen, das im Auftrag der Stadt Frankfurt Proben von „Spice“ analysiert hatte, konnte das synthetische Cannabinoid JWH-018 darin finden (Meldung vom 19.12.2008). Der Wirkstoff sei in unterschiedlicher und stark schwankender Konzentration gefunden worden. Die künstlich hergestellte Substanz habe eine ähnliche Wirkung wie Cannabis, sei aber deutlich stärker.

Bayern hat nun als erstes Bundesland Kräutermischungen mit Cannabis-ähnlichen Zusätzen als bedenkliche Arzneimittel eingestuft. Dies wird mit dem möglichen Abhängigkeitspotential und der bislang unbekannten Langzeitwirkungen begründet. Im Arzneimittelgesetz ist das Inverkehrbringen - der Handel und der Verkauf - von bedenklichen Arzneimitteln ausdrücklich verboten.

Nach einer Mitteilung der Bundesdrogenbeauftragten wird geplant, „Spice“ bis Ende Januar 2009 dem Betäubungsmittelgesetz zu unterstellen. Die Eilunterstellung sei wegen des Ausmaßes der missbräuchlichen Verwendung und der unmittelbaren Gesundheitsgefährdung notwendig.

Dazu erklärt die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Sabine Bätzing: „Nun ist bestätigt, dass die Modedroge ‚Spice’ keine harmlose Kräutermischung für den Raumduft ist, wie es der Hersteller glauben machen wollte. Tatsächlich handelt es sich bei der zugesetzten Substanz um einen nicht zugelassenen Stoff, der psychotrope Wirkungen erzeugt. Wer diese Substanz konsumiert, gefährdet seine Gesundheit. Jeder Handel mit ‚Spice’ und auch der Erwerb dieser Substanz werden verboten. Wer es trotzdem tut, macht sich strafbar!“

Quellen:
Pressemitteilung Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit (09.01.2009)
Pressmitteilung Bundesdrogenbeauftragte (30.12.2008)


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