Kiffen verboten!

15.02.2006

Jetzt wird es selbst den als liberal geltenden Niederländern zu bunt. Seit dem 1. Februar 2006 weisen Verbotsschilder im Amsterdamer Bezirk „De Baarsjes“ darauf hin, dass das Kiffen in der Öffentlichkeit mit 50 Euro Strafe geahndet wird. Doch schon nach kurzer Zeit wurden die Schilder gestohlen. Nachdem der Amsterdamer Bezirk beschlossen hatte, Nachbildungen des Verbotsschilds zu verkaufen, hat es sich zum Verkaufsschlager entwickelt.
 

Verbotsschild mit Aufschrift

Bild: Erik Joling / Wikipedia

„Blowverbod!“ warnt das große runde Schild mit Abbildungen von Cannabisblättern und einem stilisierten Joint. Aufgestellt wurde es von der Gemeinde des Amsterdamer Bezirks De Baarsjes, um die Anwohner vor den Rauchschwaden kiffender junger Menschen zu schützen. Der Bezirk ist als Vergnügungsviertel bekannt. Zahlreiche Bars und die berühmt berüchtigten „Coffee-Shops“ prägen das Stadtbild.

Allerdings wurden schon nach kurzer Zeit mehrere Schilder offenbar von „Sammlern“ wieder abgeschraubt. Daraufhin kamen die örtlichen Beamten auf die Idee, das Schild zu verkaufen. „Am Mittwoch montierten wir das erste Schild und am nächsten Morgen war es verschwunden“, sagte Wim de Graaf, ein Sprecher der Gemeinde, einem Artikel der Washington Post zufolge, „wir befestigten ein neues am Donnerstag und es wurde in der selben Nacht entwendet. Das war der Zeitpunkt, als wir die Idee bekamen, es einfach zu verkaufen.“

Das Schild wird zum Preis von 90 Euro verkauft, was nach Angaben von Wim de Graaf in etwa den Produktionskosten entspricht. Falls Gewinn anfällt, würde dieser wohltätigen Zwecken zugeführt. Die Nachfrage nach dem Schild übertrifft nun alle Erwartungen. Nach Angaben der Stadtverwaltung wurden innerhalb weniger Tage bereits 800 Schilder verkauft. Ein Großteil der Anfragen würde aus den USA kommen.

Quellen:
www.baarsjes.amsterdam.nl 
www.washingtonpost.com

Webanalyse / Datenerfassung

Wir möchten diese Website fortlaufend verbessern. Dazu wird um Ihre Einwilligung in die statistische Erfassung von Nutzungsinformationen gebeten. Die Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden.

Welcher Dienst wird eingesetzt?

Matomo

Zu welchem Zweck wird der Dienst eingesetzt?

Erfassung von Kennzahlen zur Webanalyse, um das Angebot zu verbessern.

Welche Daten werden erfasst?

  • IP-Adresse (wird umgehend anonymisiert)

  • Gerätetyp, Gerätemarke, Gerätemodell

  • Betriebssystem-Version

  • Browser/Browser-Engines und Browser-Plugins

  • aufgerufene URLs

  • die Website, von der auf die aufgerufene Seite gelangt wurde (Referrer-Site)

  • Verweildauer

  • heruntergeladene PDFs

  • eingegebene Suchbegriffe.

Die IP-Adresse wird nicht vollständig gespeichert, die letzten beiden Oktette werden zum frühestmöglichen Zeitpunkt weggelassen/verfremdet (Beispiel: 181.153.xxx.xxx).

Es werden keine Cookies auf dem Endgerät gespeichert. Wird eine Einwilligung für die Datenerfassung nicht erteilt, erfolgt ein Opt-Out-Cookie auf dem Endgerät, welcher dafür sorgt, dass keine Daten erfasst werden.

Wie lange werden die Daten gespeichert?

Die anonymisierte IP-Adresse wird für 90 Tage gespeichert und danach gelöscht.

Auf welcher Rechtsgrundlage werden die Daten erfasst?

Die Rechtsgrundlage für die Erfassung der Daten ist die Einwilligung der Nutzenden nach Art. 6 Abs. 1 lit. a der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Die Einwilligung kann auf der Datenschutzseite jederzeit widerrufen werden. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung bleibt davon unberührt.

Wo werden die Daten verarbeitet?

Matomo wird lokal auf den Servern des technischen Dienstleisters in Deutschland betrieben (Auftragsverarbeiter).

Weitere Informationen:

Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden sich in den Datenschutzhinweisen.