Home > News > Aktuelle Meldungen > Neuer Schnelltest für Cannabis
13.02.2006
Ein neuer Schnelltest für polizeiliche Kontrollen und Notärzte soll Cannabis genauer nachweisen als bisherige Testverfahren. Noch in diesem Jahr soll der Test auf Praxistauglichkeit überprüft werden.
„Bitte einmal hier reinspucken“ könnte es demnächst bei der Verkehrskontrolle heißen. Forscherinnen und Forschern des Fraunhofer-Instituts für Biomedizinische Technik entwickeln zurzeit ein Testsystem, das im Wesentlichen aus einem Biochip besteht, der bis zu zehn verschiedene Drogen im Speichel nachweisen kann. Für Cannabis funktioniert das System bereits. Bald soll auch der Nachweis anderer illegaler Drogen wie Kokain oder Heroin möglich sein. Es soll unter anderem Notärzten helfen, rasch zu erkennen, ob bei einem Patienten oder einer Patientin eine Drogenvergiftung vorliegt.
Für den neuen Test wird Speichel mit einer Lösung vermischt, in der sich Antikörper gegen THC, die Wirksubstanz von Cannabis, befinden. Die Antikörper lagern sich an die im Speichel enthaltenen THC-Moleküle an. Je mehr Cannabis im Speichel vorliegt, desto weniger Antikörper schwimmen frei in der Lösung. Anschließend wird die Testflüssigkeit auf einen Biochip gegeben, auf dem ebenfalls THC-Moleküle aufgebracht sind. Die noch freien Antikörper binden sich an das THC auf dem Chip. Die Antikörper selbst sind mit einem fluoreszierenden Farbstoff markiert, der sich mithilfe eines speziellen Lesegerätes darstellen lässt. Je intensiver die Fluoreszenz auf dem Chip, umso höher ist die Konzentration der Drogen im Speichel. Das Ergebnis steht nach 30 bis 40 Minuten fest. Ziel der aktuellen Forschung sei es, innerhalb von 15 Minuten zu einem Resultat zu kommen.
Im Unterschied zu den meisten bisher verfügbaren Testverfahren soll die neue Technik nicht nur eine Ja/Nein-Antwort, sondern zusätzlich eine Aussage über die Menge der Drogen ermöglichen. Neben der Rettungsmedizin seien auch Blutspendedienste an dem neuen Test interessiert.
Quellen:
Webanalyse / Datenerfassung
Wir möchten diese Website fortlaufend verbessern. Dazu wird um Ihre Einwilligung in die statistische Erfassung von Nutzungsinformationen gebeten. Die Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden.
Welcher Dienst wird eingesetzt?
Matomo
Zu welchem Zweck wird der Dienst eingesetzt?
Erfassung von Kennzahlen zur Webanalyse, um das Angebot zu verbessern.
Welche Daten werden erfasst?
IP-Adresse (wird umgehend anonymisiert)
Gerätetyp, Gerätemarke, Gerätemodell
Betriebssystem-Version
Browser/Browser-Engines und Browser-Plugins
aufgerufene URLs
die Website, von der auf die aufgerufene Seite gelangt wurde (Referrer-Site)
Verweildauer
heruntergeladene PDFs
eingegebene Suchbegriffe.
Die IP-Adresse wird nicht vollständig gespeichert, die letzten beiden Oktette werden zum frühestmöglichen Zeitpunkt weggelassen/verfremdet (Beispiel: 181.153.xxx.xxx).
Es werden keine Cookies auf dem Endgerät gespeichert. Wird eine Einwilligung für die Datenerfassung nicht erteilt, erfolgt ein Opt-Out-Cookie auf dem Endgerät, welcher dafür sorgt, dass keine Daten erfasst werden.
Wie lange werden die Daten gespeichert?
Die anonymisierte IP-Adresse wird für 90 Tage gespeichert und danach gelöscht.
Auf welcher Rechtsgrundlage werden die Daten erfasst?
Die Rechtsgrundlage für die Erfassung der Daten ist die Einwilligung der Nutzenden nach Art. 6 Abs. 1 lit. a der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Die Einwilligung kann auf der Datenschutzseite jederzeit widerrufen werden. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung bleibt davon unberührt.
Wo werden die Daten verarbeitet?
Matomo wird lokal auf den Servern des technischen Dienstleisters in Deutschland betrieben (Auftragsverarbeiter).
Weitere Informationen:
Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden sich in den Datenschutzhinweisen.