Home > News > Aktuelle Meldungen > Nur noch fünf Sekunden pro Spielmünze
24.10.2005
Der Bundesrat hat eine neue Spielverordnung für Gaststätten und Spielhallen beschlossen. Die neue Regelung erlaubt mehr Geldspielautomaten sowie höhere Verluste. Kritiker befürchten, dass sich die Zahl der Spielsüchtigen dadurch verdoppeln könnte.
Der Bundesrat hat am 14. Oktober eine neue Spielverordnung verabschiedet. Wenn die Bundesregierung dieser zustimmt, würde die alte Verordnung aus dem Jahr 1953 am 1. Januar 2006 abgelöst. Die neue Verordnung sieht zum Beispiel vor, dass in gastronomischen Einrichtungen künftig drei, und in Spielhallen zwölf Geldspielautomaten stehen dürfen. Bisher waren zwei beziehungsweise zehn erlaubt. Der zulässige Verlust pro Stunde Automatenspiel steigt von 60 Euro auf 80 Euro. Die Spielzeit pro Münze verkürzt sich dabei von zwölf auf fünf Sekunden. Jackpot-Spiele und so genannte Fun Games (schnelle Spiele mit Punktgewinn für Freispiele) werden verboten. Eine fünfminütige Zwangspause nach einer Stunde Zocken soll exzessivem Glücksspiel vorbeugen.
Derlei Präventionsmaßnahmen sind nach Ansicht von Kritikern aber nur ein Tropfen auf dem heißen Stein. Die Vorsitzende des Fachverbandes Glücksspielsucht sagt dazu: „Schon heute haben wir 180.000 abhängige Glücksspieler. Diese Zahl wird sich durch die geplanten Änderungen leicht verdoppeln. Was da auf uns zukommt, ist mehr als erschreckend.“
Bis zu 50 Prozent mehr Geräte und ein mehr als doppelt so schneller Durchlauf - für die Spielhallenbetreiber und -betreiberinnen und Automatenunternehmer und -unternehmerinnen bedeutet das eine enorme Steigerung der Einnahmen. Dennoch zeigt sich Harro Bunke, Geschäftsführer des Bundesverbandes der Automatenunternehmer enttäuscht: „Wir wollten als Ersatz für die etwa 80.000 Fun Games, die jetzt aus dem Verkehr gezogen werden, 15 Automaten pro Spielhalle aufstellen. Jetzt wird dies auf zwölf beschränkt“. Außerdem sei er nicht glücklich, „weil wir Gewerbetreibende Einschränkungen hinnehmen müssen, die der Staat nicht hat.“ Staatliche Kasinos sind von der neuen Spielverordnung nicht betroffen. Allerdings gehen nach Angaben der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen auch nur zehn Prozent der Spieler in staatliche Kasinos.
Zocken leicht gemacht (PDF 48KB)
Frankfurter Neue Presse Online
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