Risiken durch Amphetaminkonsum in der Schwangerschaft

Nach gegenwärtiger Kenntnislage muss davon ausgegangen werden, dass Amphetamin und Methamphetamin eine schädigende Wirkung auf das werdende Kind haben können. Studien weisen darauf hin, dass Schwangere bei Amphetaminkonsum ein erhöhtes Risiko für Früh- und Fehlgeburten haben.

Problematisch ist dabei auch die Tatsache, dass Amphetamine den Hunger dämpfen und die Blutgefäße sich verengen, was dazu führt, dass der Blutfluss zur Plazenta reduziert wird. Die Plazenta versorgt das Ungeborene mit Nährstoffen. Die Folge ist ein höheres Risiko für Früh- und Fehlgeburten sowie ein geringeres Geburtsgewicht der Babys.

Neugeborene, deren Mütter während der Schwangerschaft Amphetamine konsumieren, haben zudem ein höheres Risiko für körperliche Folgeschäden wie ein kleiner Kopfumfang, Schädigungen des Nervensystems, Herzfehler sowie Fehlbildungen der Harn- und Geschlechtsorgane.

Empfehlung: Da von schädlichen Einflüssen durch Amphetamine auf das werdende Kind auszugehen ist, sollten schwangere Frauen auf den Konsum dieser Substanzen verzichten.

Webanalyse / Datenerfassung

Wir möchten diese Website fortlaufend verbessern. Dazu wird um Ihre Einwilligung in die statistische Erfassung von Nutzungsinformationen gebeten. Die Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden.

Welcher Dienst wird eingesetzt?

Matomo

Zu welchem Zweck wird der Dienst eingesetzt?

Erfassung von Kennzahlen zur Webanalyse, um das Angebot zu verbessern.

Welche Daten werden erfasst?

  • IP-Adresse (wird umgehend anonymisiert)

  • Gerätetyp, Gerätemarke, Gerätemodell

  • Betriebssystem-Version

  • Browser/Browser-Engines und Browser-Plugins

  • aufgerufene URLs

  • die Website, von der auf die aufgerufene Seite gelangt wurde (Referrer-Site)

  • Verweildauer

  • heruntergeladene PDFs

  • eingegebene Suchbegriffe.

Die IP-Adresse wird nicht vollständig gespeichert, die letzten beiden Oktette werden zum frühestmöglichen Zeitpunkt weggelassen/verfremdet (Beispiel: 181.153.xxx.xxx).

Es werden keine Cookies auf dem Endgerät gespeichert. Wird eine Einwilligung für die Datenerfassung nicht erteilt, erfolgt ein Opt-Out-Cookie auf dem Endgerät, welcher dafür sorgt, dass keine Daten erfasst werden.

Wie lange werden die Daten gespeichert?

Die anonymisierte IP-Adresse wird für 90 Tage gespeichert und danach gelöscht.

Auf welcher Rechtsgrundlage werden die Daten erfasst?

Die Rechtsgrundlage für die Erfassung der Daten ist die Einwilligung der Nutzenden nach Art. 6 Abs. 1 lit. a der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Die Einwilligung kann auf der Datenschutzseite jederzeit widerrufen werden. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung bleibt davon unberührt.

Wo werden die Daten verarbeitet?

Matomo wird lokal auf den Servern des technischen Dienstleisters in Deutschland betrieben (Auftragsverarbeiter).

Weitere Informationen:

Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden sich in den Datenschutzhinweisen.