Welche Risiken entstehen durch Cannabis in der Schwangerschaft?

Untersuchungen zu den Auswirkungen des Cannabiskonsums in der Schwangerschaft auf das Neugeborene haben bislang keine eindeutigen Belege erbringen können. Hinweise auf Folgeschäden wie ein geringeres Geburtsgewicht des Kindes oder spätere Verhaltensprobleme sind nicht endgültig geklärt. Diskutiert werden auch Sprach-, Gedächtnis- und Lernstörungen für das werdende Kind als Folge des Cannabiskonsums der Mutter während der Schwangerschaft.

Allerdings gibt es Hinweise darauf, dass Cannabiskonsum die Wahrscheinlichkeit einer Risikoschwangerschaft erhöht, da das THC die Einnistung des Embryos in der Gebärmutter verhindern kann.

Empfehlung

Aufgrund des möglichen Einflusses von Cannabis auf das werdende Kind, sollte während der Schwangerschaft auf den Konsum verzichtet werden. Schwangere sollten keine Joints, in denen Tabak beigemengt wird, rauchen, da schon allein der Tabak das ungeborene Kind schädigen kann (siehe auch Tabak und Schwangerschaft).

Weitere Informationen in der Broschüre der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen: „Du bist schwanger … und nimmst Drogen?“ (pdf, 778 kB)


Webanalyse / Datenerfassung

Wir möchten diese Website fortlaufend verbessern. Dazu wird um Ihre Einwilligung in die statistische Erfassung von Nutzungsinformationen gebeten. Die Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden.

Welcher Dienst wird eingesetzt?

Matomo

Zu welchem Zweck wird der Dienst eingesetzt?

Erfassung von Kennzahlen zur Webanalyse, um das Angebot zu verbessern.

Welche Daten werden erfasst?

  • IP-Adresse (wird umgehend anonymisiert)

  • Gerätetyp, Gerätemarke, Gerätemodell

  • Betriebssystem-Version

  • Browser/Browser-Engines und Browser-Plugins

  • aufgerufene URLs

  • die Website, von der auf die aufgerufene Seite gelangt wurde (Referrer-Site)

  • Verweildauer

  • heruntergeladene PDFs

  • eingegebene Suchbegriffe.

Die IP-Adresse wird nicht vollständig gespeichert, die letzten beiden Oktette werden zum frühestmöglichen Zeitpunkt weggelassen/verfremdet (Beispiel: 181.153.xxx.xxx).

Es werden keine Cookies auf dem Endgerät gespeichert. Wird eine Einwilligung für die Datenerfassung nicht erteilt, erfolgt ein Opt-Out-Cookie auf dem Endgerät, welcher dafür sorgt, dass keine Daten erfasst werden.

Wie lange werden die Daten gespeichert?

Die anonymisierte IP-Adresse wird für 90 Tage gespeichert und danach gelöscht.

Auf welcher Rechtsgrundlage werden die Daten erfasst?

Die Rechtsgrundlage für die Erfassung der Daten ist die Einwilligung der Nutzenden nach Art. 6 Abs. 1 lit. a der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Die Einwilligung kann auf der Datenschutzseite jederzeit widerrufen werden. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung bleibt davon unberührt.

Wo werden die Daten verarbeitet?

Matomo wird lokal auf den Servern des technischen Dienstleisters in Deutschland betrieben (Auftragsverarbeiter).

Weitere Informationen:

Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden sich in den Datenschutzhinweisen.