Home > News > Aktuelle Meldungen > Aufatmen hinter der Theke
04.05.2007
Seit in Irland ein generelles Rauchverbot in Gaststätten eingeführt wurde, können Barkeeperinnen und Barkeeper wieder tief Luft holen. Die Schadstoffbelastung der Atemluft hat erheblich abgenommen, was eine unmittelbare Verbesserung der Gesundheit des Kneipenpersonals zur Folge hat. Allerdings trifft dies nur auf das nichtrauchende Personal zu.
Irland hat 2004 als erstes Land in Europa ein vollständiges Rauchverbot in Gaststätten eingeführt. Diese Gelegenheit hat ein irisches Forschungsteam um Studienleiter Luke Clancy genutzt, um die Auswirkungen des Passivrauchens auf einzelne Personen zu untersuchen. Das Forschungsteam hat einige Monate vor Einführung des Rauchverbots Messungen in 42 Pubs in Dublin vorgenommen. Das Barpersonal wurde ebenfalls gründlich durchgecheckt. Genau ein Jahr später wurden dieselben Pubs und dieselben Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter untersucht.
Die Ergebnisse sind eindeutig: Die Schadstoffbelastung durch Feinstaub nahm um 83 Prozent ab, der Anteil krebserregender Stoffe in der Luft reduzierte sich um 80 Prozent. Bei dem nichtrauchenden Barpersonal war eine deutlich verbesserte Lungenfunktion festzustellen und sie hatten auch weniger Beschwerden wie gerötete Augen, Reizungen des Rachenraumes oder Husten am Morgen.
Die weiter rauchenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter profitierten allerdings deutlich weniger von der rauchfreien Arbeitsstätte. Sie hatten zwar ebenfalls weniger gerötete Augen und Reizungen im Rachenraum. Die Lungenfunktion war jedoch infolge des fortgesetzten Rauchens weiter verschlechtert.
Webanalyse / Datenerfassung
Wir möchten diese Website fortlaufend verbessern. Dazu wird um Ihre Einwilligung in die statistische Erfassung von Nutzungsinformationen gebeten. Die Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden.
Welcher Dienst wird eingesetzt?
Matomo
Zu welchem Zweck wird der Dienst eingesetzt?
Erfassung von Kennzahlen zur Webanalyse, um das Angebot zu verbessern.
Welche Daten werden erfasst?
IP-Adresse (wird umgehend anonymisiert)
Gerätetyp, Gerätemarke, Gerätemodell
Betriebssystem-Version
Browser/Browser-Engines und Browser-Plugins
aufgerufene URLs
die Website, von der auf die aufgerufene Seite gelangt wurde (Referrer-Site)
Verweildauer
heruntergeladene PDFs
eingegebene Suchbegriffe.
Die IP-Adresse wird nicht vollständig gespeichert, die letzten beiden Oktette werden zum frühestmöglichen Zeitpunkt weggelassen/verfremdet (Beispiel: 181.153.xxx.xxx).
Es werden keine Cookies auf dem Endgerät gespeichert. Wird eine Einwilligung für die Datenerfassung nicht erteilt, erfolgt ein Opt-Out-Cookie auf dem Endgerät, welcher dafür sorgt, dass keine Daten erfasst werden.
Wie lange werden die Daten gespeichert?
Die anonymisierte IP-Adresse wird für 90 Tage gespeichert und danach gelöscht.
Auf welcher Rechtsgrundlage werden die Daten erfasst?
Die Rechtsgrundlage für die Erfassung der Daten ist die Einwilligung der Nutzenden nach Art. 6 Abs. 1 lit. a der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Die Einwilligung kann auf der Datenschutzseite jederzeit widerrufen werden. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung bleibt davon unberührt.
Wo werden die Daten verarbeitet?
Matomo wird lokal auf den Servern des technischen Dienstleisters in Deutschland betrieben (Auftragsverarbeiter).
Weitere Informationen:
Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden sich in den Datenschutzhinweisen.