Führerscheinentzug bei einmaligem Kokainkonsum

29.03.2007

Wer mit Kokain am Steuer erwischt wird, dem kann der Führerschein entzogen werden. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Münster am 6. März 2007 beschlossen. Demnach sei die Kraftfahreignung bereits beim einmaligen Konsum von „harten Drogen“ ausgeschlossen.

Einem 38-jährigen Mann wurde die Fahrerlaubnis entzogen, nachdem er mit seinem Wagen in eine Polizeikontrolle geraten war und eine Blutprobe ergab, dass er unter Kokaineinfluss stand. Gegen den Führerscheinentzug hat der Mann vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen geklagt - und verloren. Anschließend legte er Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Münster vor, die diese ebenfalls zurückwies.

Das Oberverwaltungsgericht führte aus, dass bereits der einmalige Konsum von Betäubungsmitteln die Fahreignung ausschließe. Dabei bezieht sich das Gericht auf „harte Drogen“ wie Kokain und nimmt Cannabis dabei explizit aus (siehe dazu News vom 20.01.2005). Um den Führerschein wieder zu bekommen, müsse der Mann zunächst eine einjährige Abstinenzphase absolvieren und ein medizinisch-psychologisches Gutachten - im Volksmund „Idiotentest“ genannt - anfertigen lassen.

Der Antragsteller habe zwar verschiedene Ergebnisse von Drogenscreenings vorgelegt, die sein Hausarzt in der Zwischenzeit durchgeführt habe. Solchen auf Eigeninitiative des Betreffenden durchgeführten Drogenscreenings fehle aber in der Regel die erforderliche Aussagekraft, weil der Betreffende sich gegebenenfalls bei fortbestehendem Drogenkonsum einen ihm günstig erscheinenden Untersuchungstermin ausgesucht haben könne. Eine aussagekräftige Untersuchung setze vielmehr voraus, dass sie zu einem für den Betreffenden nicht vorhersehbaren Zeitpunkt erfolge, er also z. B. kurzfristig und unvorhersehbar von der Behörde zur Untersuchung aufgefordert werde.

Quelle:
Pressemitteilung Oberverwaltungsgericht Münster


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