Home > News > Aktuelle Meldungen > Blau-Gelb-Schwäche
15.11.2013
„Ich sehe was, was du nicht siehst“ ist ein beliebtes Kinderspiel. Meist folgt der Hinweis auf die Farbe des gesuchten Objekts. Doch die Farbwahrnehmung ist nicht bei allen Menschen gleich. Manche Menschen können rot nicht von grün unterscheiden. Einer Studie zufolge könnte der Konsum von Stimulanzien wie Kokain dazu führen, dass die Unterscheidung von blau und gelb nicht mehr gelingt.

Bild: BZgA
Farbenblindheit ist genau genommen keine Blindheit, sondern eine Fehlsichtigkeit. Am verbreitetsten ist die Rot-Grün-Sehschwäche. Manche Menschen können hingegen blau nicht von gelb unterscheiden. In der Regel ist dies auf eine Genveränderung zurückzuführen.
Ein Schweizer Forschungsteam hat herausgefunden, dass der Konsum von Stimulanzien wie Kokain und Amphetamine ebenfalls eine Ursache für die Blau-Gelb-Schwäche sein könnte. Dies sei vermutlich eine Folge der dopaminergen Wirkung von Kokain.
Der Züricher Forscher Boris Quednow und sein Team haben den Einfluss von stimulierenden Drogen in einem Sehtest überprüft. An der Untersuchung waren Personen mit unterschiedlicher Konsumerfahrung sowie eine abstinente Kontrollgruppe beteiligt. Mit Hilfe eines speziellen Farbsehtests wurde ermittelt, wie gut Versuchspersonen Farben unterscheiden können. Wie in einem Tuschkasten musste eine Batterie kleiner Farbtöpfe der Reihe nach sortiert werden. Die Farben unterschieden sich jeweils nur leicht hinsichtlich der Farbsättigung.
Es zeigte sich, dass Kokainkonsumierende signifikant schlechter blaue und gelbe Farbtöne unterscheiden konnten als abstinente Kontrollpersonen. Personen, die MDMA konsumierten, zeigten zwar ebenfalls häufiger eine Blau-Gelb-Schwäche. Diese konnte aber ausnahmslos auf zusätzlichen Amphetaminkonsum zurückgeführt werden. Ecstasykonsumierende, die kein Amphetamin zusätzlich einnahmen, wiesen keine Fehlsichtigkeit auf.
Das Forschungsteam sieht sich damit in ihrer Hypothese bestätigt, dass die Fehlsichtigkeit mit dem Hirnbotenstoff Dopamin in Zusammenhang steht. Sowohl Kokain als auch Amphetamin kurbeln die Aktivität von Dopamin an. MDMA beeinflusst hingegen stärker den Serotoninhaushalt.
Dopamin ist in hoher Konzentration in der Netzhaut der Augen enthalten, erläutert das Forschungsteam. In der Netzhaut wird einfallendes Licht in Nervenimpulse umgewandelt. Der Botenstoff Dopamin ist an der Farbwahrnehmung beteiligt. Der Nachweis einer Blau-Gelb-Sehschwäche unter Konsumierenden sei ein deutlicher Beleg dafür, dass der Konsum dieser Stimulanzien in den Dopaminhaushalt der Netzhaut eingreift. Aufgrund des Studiendesigns könne allerdings nicht ausgeschlossen werden, dass noch andere Faktoren an der Fehlsichtigkeit beteiligt sind.
Webanalyse / Datenerfassung
Wir möchten diese Website fortlaufend verbessern. Dazu wird um Ihre Einwilligung in die statistische Erfassung von Nutzungsinformationen gebeten. Die Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden.
Welcher Dienst wird eingesetzt?
Matomo
Zu welchem Zweck wird der Dienst eingesetzt?
Erfassung von Kennzahlen zur Webanalyse, um das Angebot zu verbessern.
Welche Daten werden erfasst?
IP-Adresse (wird umgehend anonymisiert)
Gerätetyp, Gerätemarke, Gerätemodell
Betriebssystem-Version
Browser/Browser-Engines und Browser-Plugins
aufgerufene URLs
die Website, von der auf die aufgerufene Seite gelangt wurde (Referrer-Site)
Verweildauer
heruntergeladene PDFs
eingegebene Suchbegriffe.
Die IP-Adresse wird nicht vollständig gespeichert, die letzten beiden Oktette werden zum frühestmöglichen Zeitpunkt weggelassen/verfremdet (Beispiel: 181.153.xxx.xxx).
Es werden keine Cookies auf dem Endgerät gespeichert. Wird eine Einwilligung für die Datenerfassung nicht erteilt, erfolgt ein Opt-Out-Cookie auf dem Endgerät, welcher dafür sorgt, dass keine Daten erfasst werden.
Wie lange werden die Daten gespeichert?
Die anonymisierte IP-Adresse wird für 90 Tage gespeichert und danach gelöscht.
Auf welcher Rechtsgrundlage werden die Daten erfasst?
Die Rechtsgrundlage für die Erfassung der Daten ist die Einwilligung der Nutzenden nach Art. 6 Abs. 1 lit. a der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Die Einwilligung kann auf der Datenschutzseite jederzeit widerrufen werden. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung bleibt davon unberührt.
Wo werden die Daten verarbeitet?
Matomo wird lokal auf den Servern des technischen Dienstleisters in Deutschland betrieben (Auftragsverarbeiter).
Weitere Informationen:
Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden sich in den Datenschutzhinweisen.