Home > News > Aktuelle Meldungen > Cannabis auf Rezept für Schwerstkranke
20.08.2010
Die Bundesregierung hat sich auf eine Änderung des Betäubungsmittelgesetzes geeinigt. Demnach können cannabishaltige Fertigarzneimittel zukünftig unter den strengen Voraussetzungen des Arzneimittelgesetzes zugelassen und auf Betäubungsmittelrezept verschrieben werden.
Um es vorweg zu nehmen: Cannabis bleibt zu Rauschzwecken auch weiterhin illegal. Allerdings dürfen Fertigarzneimittel, die Cannabis enthalten künftig verschrieben werden. Damit greift die Bundesregierung die Empfehlung des Sachverständigenausschusses für Betäubungsmittel auf. Begründet wird die Änderung durch den gewandelten wissenschaftlichen Erkenntnisstand.
Damit soll insbesondere die Versorgung von schwerkranken Menschen mit betäubungshaltigen Schmerzmitteln verbessert werden. So dürfen zukünftig auch Einrichtungen der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung (SAPV) und in stationären Hospizen ärztlich verschriebene und nicht mehr benötigte betäubungsmittelhaltige Schmerzmittel für andere Patientinnen und Patienten weiterverwendet werden. Gleichzeitig wird die rechtliche Möglichkeit geschaffen, Notfallvorräte von Betäubungsmitteln in stationären Hospizen und in der SAPV vorzuhalten.
Dazu erklärt die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Mechthild Dyckmans: „Ich begrüße diese Änderungen, für die ich mich schon seit längerem eingesetzt habe. Sie sind ein wichtiger Schritt zur Verbesserung der Schmerztherapie für bestimmte Patientinnen und Patienten. Cannabishaltige Fertigarzneimittel haben einen nachgewiesenen Nutzen für eine bestimmte Gruppe von Schmerzpatienten. Zum Beispiel erhalten Patienten mit Multipler Sklerose eine weitere Therapieoption gegen spastische Schmerzen.“
Bislang war nur der synthetisch hergestellte Cannabiswirkstoff THC, der unter dem Namen „Dronabinol“ vermarktet wird, als Arzneimittel zugelassen. Durch die Gesetzesänderung können nun auch cannabishaltige Fertigarzneimittel in Deutschland hergestellt und verschrieben werden.
Quelle:
Pressemitteilung Bundesministerium für Gesundheit (17.08.2010)
Neue Grenzwerte für Cannabis im Straßenverkehr (12.06.2024)
Einschränkung der Fahrtüchtigkeit bei Dauerkiffen auch im nüchternen Zustand (31.01.2024)
Online-Befragung zum Konsum von Cannabis und Alkohol im Straßenverkehr (09.01.2024)
Verletzungen durch Fahrradunfälle unter Drogeneinfluss (19.10.2022)
Cannabiskonsumierende überschätzen Fahrtüchtigkeit nach dem Kiffen (02.03.2022)Webanalyse / Datenerfassung
Wir möchten diese Website fortlaufend verbessern. Dazu wird um Ihre Einwilligung in die statistische Erfassung von Nutzungsinformationen gebeten. Die Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden.
Welcher Dienst wird eingesetzt?
Matomo
Zu welchem Zweck wird der Dienst eingesetzt?
Erfassung von Kennzahlen zur Webanalyse, um das Angebot zu verbessern.
Welche Daten werden erfasst?
IP-Adresse (wird umgehend anonymisiert)
Gerätetyp, Gerätemarke, Gerätemodell
Betriebssystem-Version
Browser/Browser-Engines und Browser-Plugins
aufgerufene URLs
die Website, von der auf die aufgerufene Seite gelangt wurde (Referrer-Site)
Verweildauer
heruntergeladene PDFs
eingegebene Suchbegriffe.
Die IP-Adresse wird nicht vollständig gespeichert, die letzten beiden Oktette werden zum frühestmöglichen Zeitpunkt weggelassen/verfremdet (Beispiel: 181.153.xxx.xxx).
Es werden keine Cookies auf dem Endgerät gespeichert. Wird eine Einwilligung für die Datenerfassung nicht erteilt, erfolgt ein Opt-Out-Cookie auf dem Endgerät, welcher dafür sorgt, dass keine Daten erfasst werden.
Wie lange werden die Daten gespeichert?
Die anonymisierte IP-Adresse wird für 90 Tage gespeichert und danach gelöscht.
Auf welcher Rechtsgrundlage werden die Daten erfasst?
Die Rechtsgrundlage für die Erfassung der Daten ist die Einwilligung der Nutzenden nach Art. 6 Abs. 1 lit. a der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Die Einwilligung kann auf der Datenschutzseite jederzeit widerrufen werden. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung bleibt davon unberührt.
Wo werden die Daten verarbeitet?
Matomo wird lokal auf den Servern des technischen Dienstleisters in Deutschland betrieben (Auftragsverarbeiter).
Weitere Informationen:
Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden sich in den Datenschutzhinweisen.