E-Zigaretten könnten Jugendliche zum Tabakrauchen verleiten

25.09.2015

Vom Dampfen zum Rauchen? Einer US-amerikanischen Studie zufolge könnte das Experimentieren mit E-Zigaretten Jugendliche dazu verleiten, auch herkömmliche Zigaretten zu rauchen.

Mann

Bild: cw-design / photocase.com

Rauchen ist so „out“ wie noch nie. Seit Jahren rauchen immer weniger junge Menschen in Deutschland. Im Gegensatz dazu zeichnet sich ein ansteigender Trend bei der E-Zigarette ab. Bei der E-Zigarette wird kein Tabak verbrannt, sondern eine Flüssigkeit verdampft, die als Liquid bezeichnet wird. 2012 hatten 9 Prozent der 12- bis 17-Jährigen schon mal eine E-Zigarette ausprobiert. 2014 waren es schon 13 Prozent der Jugendlichen. Zwar überwiegt der Gebrauch von nikotinfreien Liquids, sollte der Trend jedoch anhalten, dürfte der Anteil Jugendlicher, die Nikotin über eine E-Zigarette inhalieren, ebenfalls ansteigen.

Bereits 2014 hatten US-amerikanische Forscherinnen und Forscher davor gewarnt, dass E-Zigaretten auch den Einstieg in das Tabakrauchen für Jugendliche ebnen könnten. Diese Warnung scheint sich in den Ergebnissen einer aktuellen Studie zu bestätigen.

Wiederholungsbefragung bestätigt Verdacht

In der US-amerikanischen Studie wurden Schülerinnen und Schüler der neunten Klasse wiederholt zu ihrem Konsumverhalten befragt. Bei der Erstbefragung waren sie im Schnitt 14 Jahre alt. 2.308 Schülerinnen und Schüler hatten zu diesem Zeitpunkt weder an einer E-Zigarette noch an herkömmlichen Zigaretten gezogen. 222 Schülerinnen und Schüler hatten schon mal eine E-Zigarette probiert.

Ein halbes Jahr später haben 31 Prozent der Jugendlichen, die Erfahrung mit E-Zigaretten hatten, auch mit normalen Zigaretten Bekanntschaft gemacht. Hingegen haben nur 8 Prozent der Schülerinnen und Schüler ohne Konsumerfahrung mit dem Tabakrauchen begonnen.

Zwar kann die Studie nicht belegen, dass der Konsum von E-Zigaretten eine Ursache für den Einstieg in das Tabakrauchen ist. Die Ergebnisse seien aber eine Warnung, dass durch eine zunehmende Popularität von E-Zigaretten auch das Experimentieren mit Tabak wieder zunehmen könnte und damit auch alle Risiken, die mit dem Tabakrauchen in Zusammenhang stehen. Hinzu kommt, dass auch E-Zigaretten eine Gesundheitsgefahr darstellen. Nikotinhaltige Liquids können zudem abhängig machen, was von Jugendlichen immer wieder unterschätzt wird.

Quellen:

  • BZgA (2015). Rauchen bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen in Deutschland 2014.
  • Leventhal, A. M., Strong, D. R., Kirkpatrick, M. G., Unger, J. B., Sussman, S., Riggs, N. R., Stone, M. D., Khoddam, R., Samet, J. & Audrian-McGovern, J. (2015). Association of Electronic Cigarette Use With Initiation of Combustible Tobacco Product Smoking in Early Adolescence. JAMA, 314(7).
  • Pressemitteilung National Institute on Drug Abuse (18.8.2015)

Webanalyse / Datenerfassung

Wir möchten diese Website fortlaufend verbessern. Dazu wird um Ihre Einwilligung in die statistische Erfassung von Nutzungsinformationen gebeten. Die Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden.

Welcher Dienst wird eingesetzt?

Matomo

Zu welchem Zweck wird der Dienst eingesetzt?

Erfassung von Kennzahlen zur Webanalyse, um das Angebot zu verbessern.

Welche Daten werden erfasst?

  • IP-Adresse (wird umgehend anonymisiert)

  • Gerätetyp, Gerätemarke, Gerätemodell

  • Betriebssystem-Version

  • Browser/Browser-Engines und Browser-Plugins

  • aufgerufene URLs

  • die Website, von der auf die aufgerufene Seite gelangt wurde (Referrer-Site)

  • Verweildauer

  • heruntergeladene PDFs

  • eingegebene Suchbegriffe.

Die IP-Adresse wird nicht vollständig gespeichert, die letzten beiden Oktette werden zum frühestmöglichen Zeitpunkt weggelassen/verfremdet (Beispiel: 181.153.xxx.xxx).

Es werden keine Cookies auf dem Endgerät gespeichert. Wird eine Einwilligung für die Datenerfassung nicht erteilt, erfolgt ein Opt-Out-Cookie auf dem Endgerät, welcher dafür sorgt, dass keine Daten erfasst werden.

Wie lange werden die Daten gespeichert?

Die anonymisierte IP-Adresse wird für 90 Tage gespeichert und danach gelöscht.

Auf welcher Rechtsgrundlage werden die Daten erfasst?

Die Rechtsgrundlage für die Erfassung der Daten ist die Einwilligung der Nutzenden nach Art. 6 Abs. 1 lit. a der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Die Einwilligung kann auf der Datenschutzseite jederzeit widerrufen werden. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung bleibt davon unberührt.

Wo werden die Daten verarbeitet?

Matomo wird lokal auf den Servern des technischen Dienstleisters in Deutschland betrieben (Auftragsverarbeiter).

Weitere Informationen:

Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden sich in den Datenschutzhinweisen.