EU-Kommission warnt vor der synthetischen Droge BZP

17.08.2007

Aufgrund von Berichten über gefährliche Wirkungen der synthetische Droge BZP (1-Benzylpiperazin) hat die Europäische Kommission eine Warnung herausgegeben und fordert, Dogenkontrollmaßnahmen und strafrechtliche Sanktionen für die bislang legal erhältliche Droge einzuführen.

Aufgrund einer Studie zur Risikobewertung der Europäischen Drogenbeobachtungsstelle (EMCDDA) hat die Europäische Kommission vorgeschlagen, die synthetische Droge BZP (1-Benzylpiperazin) stärker zu kontrollieren. BZP ist in Tabletten- oder Kapselform im Internet und in so genannten „Smart Shops“ erhältlich. Es wird unter dem Namen „A2“, „Herbal Ecstasy“, „Herbal Party Pills“, „Legal X“ oder „Legal E“ vertrieben. Auf dem illegalen Drogenmarkt wird BZP auch als die Partydroge Ecstasy gehandelt.

BZP stimuliert das zentrale Nervensystem ähnlich wie Amphetamin und Methamphetamin, wenn auch in wesentlich geringerem Maße. BZP hat nur rund 10 Prozent des Wirkungsgrads von Amphetamin.

Nach Angaben der EMCDDA fehlen noch stichhaltige Belege für die Risiken des Konsums von BZP. Die bisherigen Erkenntnisse beruhen weitestgehend auf Berichten von Benutzerinnen und Benutzer. Demnach komme es zu Nebenwirkungen wie Erbrechen, Kopfschmerz, erhöhter Herzfrequenz, Appetithemmung, Magenschmerzen/Übelkeit, Angst, Schlaflosigkeit, Stimmungsschwankungen, Verwirrtheit, Gereiztheit und Tremor (Zittern). Einige der Nebenwirkungen sollen bis zu 24 Stunden nach dem Gebrauch angehalten haben. In Einzelfällen soll es nach Einnahme von BZP zu Krampfanfällen gekommen sein.

Im Fachmagazin The Lancet beschreiben David Wood und sein Team den Fall einer 18-Jährigen, die in einem Nachtclub kollabierte, nachdem sie eine Tablette eingenommen hatte, die sie von einem Dealer gekauft hatte. Das Mädchen war eine von sieben Patientinnen und Patienten, die mit ähnlichen Symptomen in die Notaufnahme eines Krankenhauses eingeliefert wurden. Sie hatten alle hohen Blutdruck, Bewusstseinsstörung und eine zu niedrige Körpertemperatur von 35.9 Grad Celsius. Eine Analyse ihrer Blutwerte und einer später beschlagnahmten Tablette wiesen auf die Einnahme von 1-Benzylpiperazin hin.

Quellen:
Pressemitteilung der EU
Risikobewertung der EMCDDA
Pressemitteilung The Lancet

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