Pflanzenwirkstoff unterdrückt Drang nach Alkohol

23.03.2005

Amerikanische Wissenschaftler haben in einem Tierversuch die Wirkung des pflanzlichen Wirkstoffes Ibogain entschlüsselt. Die Ergebnisse könnten Alkoholabhängigen helfen, von ihrer Sucht los zu kommen.

Das Forscherteam von der Universität in San Francisco ließ Ratten eine Zeit lang Alkohol konsumieren, um eine Abhängigkeit zu erzeugen. Dann beobachteten sie, wie viel die Tiere täglich tranken. Gaben sie ihnen anschließend Ibogain, reduzierte sich die Menge des aufgenommenen Alkohols. Auch nach einer zweiwöchigen Phase der Abstinenz war das Verlangen nach Alkohol deutlich geringer als bei Tieren, die kein Ibogain erhalten hatten.

"Die Entdeckung, dass Ibogain nach einer Abstinenzperiode das Rauschtrinken reduzierte, war für uns sehr aufregend, denn gegen diese Art Verhalten von Alkoholikern gibt es sehr wenige Mittel", sagt eine der Autorinnen Patricia Janak. Die Wissenschaftler entdeckten, dass Ibogain die Produktion des Gehirnproteins GDNF anregt. Weitere Tests zeigten, dass dieses Protein entscheidend für die Abnahme des konsumierten Alkohols ist.

Ibogain ist der Wirkstoff der afrikanischen Tropenpflanze Tabernanthe iboga. In geringer Menge hat es aufputschende Effekte. In großen Dosen verwendet kann es aber zu Halluzinationen führen, weshalb es in den meisten Ländern - darunter auch Deutschland - nicht als Arzneimittel zugelassen ist. Daher wollen die Wissenschaftler und Wissenschaftlerinnen nun versuchen, ein Medikament zu entwickeln, das ebenfalls die Bildung von GDNF anregt, aber nicht die halluzinogenen Nebenwirkungen aufweist.

Quellen:

www.wissenschaft.de
Abstract Originalartikel
derstandard.at

Webanalyse / Datenerfassung

Wir möchten diese Website fortlaufend verbessern. Dazu wird um Ihre Einwilligung in die statistische Erfassung von Nutzungsinformationen gebeten. Die Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden.

Welcher Dienst wird eingesetzt?

Matomo

Zu welchem Zweck wird der Dienst eingesetzt?

Erfassung von Kennzahlen zur Webanalyse, um das Angebot zu verbessern.

Welche Daten werden erfasst?

  • IP-Adresse (wird umgehend anonymisiert)

  • Gerätetyp, Gerätemarke, Gerätemodell

  • Betriebssystem-Version

  • Browser/Browser-Engines und Browser-Plugins

  • aufgerufene URLs

  • die Website, von der auf die aufgerufene Seite gelangt wurde (Referrer-Site)

  • Verweildauer

  • heruntergeladene PDFs

  • eingegebene Suchbegriffe.

Die IP-Adresse wird nicht vollständig gespeichert, die letzten beiden Oktette werden zum frühestmöglichen Zeitpunkt weggelassen/verfremdet (Beispiel: 181.153.xxx.xxx).

Es werden keine Cookies auf dem Endgerät gespeichert. Wird eine Einwilligung für die Datenerfassung nicht erteilt, erfolgt ein Opt-Out-Cookie auf dem Endgerät, welcher dafür sorgt, dass keine Daten erfasst werden.

Wie lange werden die Daten gespeichert?

Die anonymisierte IP-Adresse wird für 90 Tage gespeichert und danach gelöscht.

Auf welcher Rechtsgrundlage werden die Daten erfasst?

Die Rechtsgrundlage für die Erfassung der Daten ist die Einwilligung der Nutzenden nach Art. 6 Abs. 1 lit. a der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Die Einwilligung kann auf der Datenschutzseite jederzeit widerrufen werden. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung bleibt davon unberührt.

Wo werden die Daten verarbeitet?

Matomo wird lokal auf den Servern des technischen Dienstleisters in Deutschland betrieben (Auftragsverarbeiter).

Weitere Informationen:

Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden sich in den Datenschutzhinweisen.