Topthema

Kellner mit Atemschutzmaske

Oktober 2006

Hohe Partikelbelastung

Es ist eng, die Menschen drücken sich aneinander vorbei, die Luft ist zum Schneiden, reicht kaum zum Atmen. Was wie die Beschreibung eines schlecht belüfteten Szeneclubs irgendwo in der Mitte Berlins klingt, ist in Wirklichkeit tagtägliche Realität in dem Bordbistro eines ICE-Zugs. Schon ein kurzer Aufenthalt darin und die Kleidung riecht, als wenn ihr Träger einen verrauchten Kneipenabend hinter sich hat. Gesund sein kann das nicht, denkt sich der Bahnkunde und beißt lieber in seine mitgebrachte Stulle vom Bahnhofsimbiss.

Dieser subjektive Eindruck trügt nicht. Er wurde kürzlich sogar wissenschaftlich untermauert. Das Deutsche Krebsforschungszentrum in Heidelberg (dkfz) hat deutschlandweit Messungen in Gastronomien, Diskotheken und Fernreisezügen durchgeführt. Gemessen wurde der Anteil so genannter lungengängiger Partikel in einer Größe bis 2,5 Mikrometer (ein Tausendstel Millimeter). Diese Partikel sind besonders gefährlich, da sie aufgrund ihrer geringen Größe tief in die Lunge eindringen und dort verbleiben.

Besonders hoch belastet sind Diskotheken und Bars. Beinahe ebenso dicke Luft findet sich in Zugbistros gefolgt von Restaurants, in denen geraucht werden darf. „Die Gesundheitsbelastung in der deutschen Gastronomie und in Fernreisezügen ist derart gravierend, dass Mitarbeiter und Gäste eigentlich Schutzmasken mit Luftfilter tragen müssten“, fasst Dr. Martina Pötschke-Langer vom dkfz die Ergebnisse zusammen.

Nichtraucherzonen bringen nichts

Zwar werden häufig Nichtraucherzonen in Restaurants ausgewiesen, aber Messungen des dkfz zufolge schützen Nichtraucherzonen kaum vor Passivrauch. Selbst Belüftungssysteme reichen nicht aus, um die gefährlichen Mikro-Partikel in ausreichendem Maße aus der Atemluft zu vertreiben, sodass eine Gefährdung durch Passivrauchen auszuschließen ist. „Bei fortgesetzter Rauchbelastung, wie sie beispielsweise in Gaststätten und Restaurants üblich ist, führt nicht einmal ein Luftaustausch mit Windstärken eines Tornados zu einer vollständigen Elimination der Schadstoffe des Tabakrauchs“, heißt es in dem Bericht des dkfz. Besonders wenn Raucher- und Nichtraucherzonen eng beieinander liegen, ist ein effektiver Schutz vor Passivrauchen kaum zu gewährleisten. Nichtraucherabteile, die in Zügen an Rauchzonen grenzen, müssten umbenannt werden in „Passivrauchabteile“, urteilt das dkfz.

Gesundheitsgefährdung durch Passivrauchen

„Die Gefährdung durch Passivrauchen ist wissenschaftlich gut belegt“, sagt Prof. Dr. Otmar D. Wiestler, Vorstandsvorsitzender des dkfz. Passivrauch enthält giftige Substanzen wie Blausäure, Ammoniak und Kohlenmonoxid, aber auch eine Vielzahl krebserregender Stoffe. „Für die im Passivrauch enthaltenen krebserregenden Substanzen können keine Dosis-Schwellenwerte festgestellt werden, unterhalb derer keine Gesundheitsgefährdung zu erwarten wäre. Auch kleinste Belastungen können zur Entwicklung von Tumoren beitragen“, hat Pötschke-Langer anlässlich einer im Dezember 2005 vorgestellten Studie zum Passivrauchen zusammengefasst. Das dkfz fordert daher den Gesetzgeber auf, Maßnahmen zu ergreifen, um das Personal und die Gäste in der Gastronomie und in Zügen besser vor Passivrauch zu schützen.

Bordbistros ab 1. Oktober rauchfrei

Die Bahn hat inzwischen eingelenkt und will das Rauchen in allen 380 Bordbistros der Fernzüge ab 1. Oktober verbieten. Die Abschaffung der Raucherabteile ist allerdings nicht geplant.

Quellen:
Bericht des dkfz (pdf 847 kB)
Pressemitteilung des dkfz
Pressemitteilung der Deutschen Bahn
News vom 16.012.2005 - Passivrauchen viel gefährlicher als angenommen

 

Webanalyse / Datenerfassung

Wir möchten diese Website fortlaufend verbessern. Dazu wird um Ihre Einwilligung in die statistische Erfassung von Nutzungsinformationen gebeten. Die Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden.

Welcher Dienst wird eingesetzt?

Matomo

Zu welchem Zweck wird der Dienst eingesetzt?

Erfassung von Kennzahlen zur Webanalyse, um das Angebot zu verbessern.

Welche Daten werden erfasst?

  • IP-Adresse (wird umgehend anonymisiert)

  • Gerätetyp, Gerätemarke, Gerätemodell

  • Betriebssystem-Version

  • Browser/Browser-Engines und Browser-Plugins

  • aufgerufene URLs

  • die Website, von der auf die aufgerufene Seite gelangt wurde (Referrer-Site)

  • Verweildauer

  • heruntergeladene PDFs

  • eingegebene Suchbegriffe.

Die IP-Adresse wird nicht vollständig gespeichert, die letzten beiden Oktette werden zum frühestmöglichen Zeitpunkt weggelassen/verfremdet (Beispiel: 181.153.xxx.xxx).

Es werden keine Cookies auf dem Endgerät gespeichert. Wird eine Einwilligung für die Datenerfassung nicht erteilt, erfolgt ein Opt-Out-Cookie auf dem Endgerät, welcher dafür sorgt, dass keine Daten erfasst werden.

Wie lange werden die Daten gespeichert?

Die anonymisierte IP-Adresse wird für 90 Tage gespeichert und danach gelöscht.

Auf welcher Rechtsgrundlage werden die Daten erfasst?

Die Rechtsgrundlage für die Erfassung der Daten ist die Einwilligung der Nutzenden nach Art. 6 Abs. 1 lit. a der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Die Einwilligung kann auf der Datenschutzseite jederzeit widerrufen werden. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung bleibt davon unberührt.

Wo werden die Daten verarbeitet?

Matomo wird lokal auf den Servern des technischen Dienstleisters in Deutschland betrieben (Auftragsverarbeiter).

Weitere Informationen:

Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden sich in den Datenschutzhinweisen.