Promillegrenzen im Straßenverkehr

Jedes Jahr sterben rund 1.100 Menschen bei Alkoholunfällen in Deutschland. Daher hat der Gesetzgeber Promille-Grenzen eingeführt, die mit Bußgeld, Einträgen im Verkehrszentralregister (in Flensburg), Fahrerlaubnisentzug oder sogar mit Freiheitsstrafen geahndet werden. Wiederholungstäter werden generell härter bestraft. Die Gesetzeslage kann sich allerdings ändern, weshalb die angegebenen Sanktionen ohne Gewähr sind (mehr unter www.kba.de).

0,3 Promille-Grenze

Ab 0,3 Promille, die schon ab einem Bier (0,33 l) erreicht sein können, wird von einer so genannten „relativen Fahruntüchtigkeit“ ausgegangen. Bei auffälliger Fahrweise, z. B. Schlangenlinien, kommt schon ab diesem Alkoholwert eine Straftat wegen Trunkenheit im Verkehr in Betracht. Verursacht der oder die alkoholisierte Autofahrer/in auch noch einen Unfall, so muss mit einer Verurteilung wegen Gefährdung des Straßenverkehrs gerechnet werden. Hier drohen Geld- oder Freiheitsstrafen und die Entziehung der Fahrerlaubnis für mindestens sechs Monate. In Flensburg kommen sieben Punkte im Verkehrszentralregister in Flensburg hinzu.

0,5 Promille-Grenze

Wird man mit einer Blutalkoholkonzentration von 0,5 Promille und mehr am Steuer erwischt, gilt dies als Ordnungswidrigkeit und wird mit einer Geldbuße von 250 Euro, einem Monat Fahrverbot und 4 Punkten geahndet. Kommt es zu einem Unfall oder liegt ein wiederholter Verstoß vor ist mit weiterreichenden Konsequenzen zu rechnen. Das Risiko, einen Unfall zu verursachen, ist doppelt so hoch wie im nüchternen Zustand.

1,1 Promille-Grenze

Ab 1,1 Promille ist die so genannte „absolute Fahruntüchtigkeit“ erreicht. Die Wahrscheinlichkeit für einen Unfall ist zehnmal so hoch wie unter nüchternen Bedingungen. In jedem Fall erfolgt eine strafrechtliche Verfolgung, unabhängig davon, ob ein Fahrfehler oder gar ein Unfall vorliegt. Es droht eine Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr, und der Führerschein kann für einen Zeitraum von sechs Monaten bis zu fünf Jahren entzogen werden. In Flensburg werden sieben Punkte registriert.

1,6 Promille-Grenze

Ab 1,6 Promille erfolgt zusätzlich zu den unter „1,1 Promille-Grenze“ genannten Sanktionen eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU), im Volksmund auch „Idiotentest“ genannt, da mit großer Wahrscheinlichkeit chronischer Alkoholmissbrauch vorliegt.

Info:

Was passiert bei wie viel Promille?