In Deutschland gilt für über 21-Jährige ein Grenzwert von 3,5 Nanogramm THC je Milliliter Blutserum im Straßenverkehr. Dieser Grenzwert ist vergleichbar mit 0,2 Promille Alkohol im Blut. In der Probezeit und für unter 21-Jährige gilt im Straßenverkehr ein vollständiges Cannabisverbot. Bei Mischkonsum von Alkohol und Cannabis ist die Teilnahme am Straßenverkehr ebenfalls komplett verboten.
Aufgrund der Anreicherung von THC im Fettgewebe müssen vor allem regelmäßig Konsumierende damit rechnen, dass sie auch nach dem Abklingen der Wirkung noch den Grenzwert für Cannabis im Straßenverkehr überschreiten.
Quellen:
Stand der Information: April 2026