Ist der Besitz von Lachgas legal?

Das hängt von der Verwendungsart ab. Wenn Lachgas in der Medizin als Arzneimittel eingesetzt wird, unterliegt es dem Arzneimittelrecht (AMG) und ist verschreibungspflichtig. Lachgas ist kein Betäubungsmittel im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG),  es untersteht aber dem Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz (NpSG). Das bedeutet:

  • Besitz oder Abgabe von Lachgas-Kartuschen mit mehr als 8 Gramm Füllmenge sind illegal.
  • Lachgas darf nicht an Jugendliche unter 18 Jahren abgegeben werden.
  • Ausnahmen sind anerkannte Verwendungen in der wissenschaftlichen, gewerblichen und industriellen Nutzung.

 

Quelle:

 

Stand der Information: September 2025