Das hängt von der Verwendungsart ab. Wenn Lachgas in der Medizin als Arzneimittel eingesetzt wird, unterliegt es dem Arzneimittelrecht (AMG) und ist verschreibungspflichtig. Lachgas ist kein Betäubungsmittel im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG), es untersteht aber dem Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz (NpSG). Das bedeutet:
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Stand der Information: September 2025