Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz (NpSG)
Was ist das Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz?
Das Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz ist eine Ergänzung zum Betäubungsmittelgesetz. Das Betäubungsmittelgesetz wird als BtMG abgekürzt und regelt alle rechtlichen Fragen, die im Zusammenhang mit Betäubungsmitteln auftreten. In den Anhängen des BtMG sind Betäubungsmittel wie Cannabis, Heroin oder MDMA (Ecstasy) einzeln namentlich aufgelistet.
Wofür gibt es das Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz?
Seit einigen Jahren werden vermehrt neue chemische Varianten bekannter psychoaktiver Stoffe auf dem Schwarzmarkt vertrieben. Durch kleine Änderungen an der chemischen Struktur entstehen neue Stoffe, die immer noch berauschend wirken, aber nicht mehr vom BtMG erfasst werden. Diese neuen psychoaktiven Stoffe werden zuweilen auch als „Legal Highs“ bezeichnet.
Üblicherweise werden neue Substanzen einzeln in das Betäubungsmittelgesetz aufgenommen. Allerdings nimmt dieser Prozess jedes Mal eine längere Zeit in Anspruch. Die Akteure des Drogenmarktes sind aber schneller und bringen laufend neue psychoaktive Stoffe auf den Markt. Um die Verbreitung dieser Stoffe rechtlich besser bekämpfen zu können, ist am 26. November 2016 das Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz in Kraft getreten. Es wird als NpSG abgekürzt.
Was umfasst das Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz?
Das Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz verbietet ganze Stoffgruppen. Durch die Regulierung von Stoffgruppen ist es nicht mehr möglich, Verbote durch kleine chemische Veränderungen zu umgehen. Aktuell erfasst das Gesetz neun Stoffgruppen, die in Anlage 1 aufgeführt werden:
- von 2-Phenethylamin abgeleitete Verbindungen (mit Amphetamin verwandte Stoffe, darunter auch synthetische Cathinone)
- synthetische Cannabinoide (Stoffe, die ähnlich wirken wie Cannabis)
- Benzodiazepine
- von N-(2-Aminocyclohexyl)amid abgeleitete Verbindungen
- von Tryptamin abgeleitete Verbindungen
- von Arylcyclohexylamin abgeleitete Verbindungen
- von Benzimidazol abgeleitete Verbindungen
- von 3,3-Diphenylpropan-1-amin abgeleitete Verbindungen
- von 4-Amino-1-benzylpiperidin abgeleitete Verbindungen
Im Jahr 2026 wurde eine neue Anlage 2 hinzugefügt, die Einzelsubstanzen enthält. Diese umfassen folgende Stoffe:
Mit der neuen Anlage 2 wurden BDO und GBL dem NpSG unterstellt, da diese chemischen Stoffe auch von Sexualstraftäter als K.-o.-Tropfen* missbraucht werden. Durch das Verbot von Lachgas soll der Konsum zu Rauschzwecken insbesondere unter Kindern und Jugendlichen eingedämmt werden.
Das Gesetz kann bei Bedarf um weitere Stoffgruppen ergänzt werden. Substanzen, die sich als besonders gesundheitsgefährdend erweisen und in größerem Umfang missbräuchlich verwendet werden, sollen weiterhin in das Betäubungsmittelgesetz aufgenommen werden. Dann gelten die strengeren Regeln des BtMG.
Was verbietet das Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz?
Das Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz stellt in erste Linie solche Handlungen unter Strafe, die auf die Weitergabe der Stoffe abzielen. Damit soll die Verfügbarkeit der Substanzen eingeschränkt werden. Konkret erfasst sind:
- der Handel,
- das Inverkehrbringen,
- die Herstellung,
- die Ein-, Aus- und Durchfuhr,
- der Erwerb,
- der Besitz
- und das Verabreichen von neuen psychoaktiven Substanzen.
Anerkannte Verwendungen zu gewerblichen, industriellen oder wissenschaftlichen Zwecken sind von dem Verbot ausgenommen.
Wichtige Erkenntnisse
- Das Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz, abgekürzt NpSG, ergänzt das Betäubungsmittelgesetz (BtMG).
- Das NpSG wurde eingeführt, damit das Betäubungsmittelgesetz nicht mehr durch kleine Änderungen der chemischen Struktur einer verbotenen Substanz umgangen werden kann.
- Im Unterschied zum BtMG umfasst das NpSG auch Stoffgruppen.
- Dadurch wird der Umgang mit allen Substanzen verboten, die sich von den Stoffgruppen ableiten lassen.
- Davon ausgenommen sind anerkannte gewerbliche, industrielle oder wissenschaftliche Zwecke.
Quellen:
- Bundesministerium für Gesundheit (BMG). (2021). Neue psychoaktive Stoffe (NPS).
- Bundesministerium für Gesundheit (BMG). (2021). Das Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz (NpSG).
- Bundesministerium für Gesundheit (BMG). Bundestag verabschiedet Verbot von Lachgas und K.O.-Tropfen (14.11.2025).
- Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz (NpSG)
- Bundesgesetzblatt (12.1.2026)
Stand der Information: April 2026