Drogenlexikon

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Betäubungsmittelgesetz

Das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) wird im genauen Wortlaut als das „Gesetz über den Verkehr mit Betäubungsmitteln“ bezeichnet. Es ist ein Gesetzbuch, das alle rechtlichen Fragen regelt, die im Zusammenhang mit Betäubungsmitteln auftreten. Demnach macht sich strafbar, wer ohne Erlaubnis des Bundesinstituts für Arzneimittelsicherheit und Medizinprodukte Betäubungsmittel:

  • anbaut
  • herstellt,
  • mit ihnen Handel treibt,

sie, ohne mit ihnen Handel zu treiben:

  • einführt,
  • ausführt,
  • abgibt,
  • veräußert,
  • sonst in den Verkehr bringt,
  • erwirbt oder in sonstiger Weise verschafft.

Ein Verstoß gegen die aufgeführten Bestimmungen kann mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe geahndet werden. Der Eigenkonsum von Betäubungsmitteln hingegen ist nicht strafbar, wohl aber der Besitz und die Weitergabe. Wenn beispielsweise in einer Runde ein Cannabis-Joint herumgereicht wird, so kann unter Umständen die Weitergabe des Joints als strafbares Abgeben von Betäubungsmitteln geahndet werden.

Generell gilt: Der Besitz, einer auch nur verschwindend geringen Menge an Betäubungsmitteln wie beispielsweise Cannabis, ist grundsätzlich strafbar. Bei Vorliegen einer geringen Menge von Betäubungsmitteln, die nur dem Eigenverbrauch dienen, kann die Staatsanwaltschaft aber von der Strafverfolgung absehen. Sie ist allerdings nicht dazu verpflichtet. Wie viel eine geringe Menge ist, ist abhängig von der Art des Betäubungsmittels sowie von der Praxis der Staatsanwaltschaften in den Bundesländern. In Hinblick auf Cannabis wird eine bundeseinheitliche Regelung über die Höhe einer geringen Menge angestrebt.

Was ein Betäubungsmittel ist, wird ebenfalls im Betäubungsmittelgesetz definiert. Demnach sind Betäubungsmittel jene Substanzen, die in einer der drei Anlagen des Betäubungsmittelgesetzes aufgeführt sind:

  • Anlage I listet alle nicht verkehrsfähigen und nicht verschreibungsfähigen Betäubungsmittel auf. Darunter fallen die meisten bekannten illegalen Drogen wie beispielsweise Heroin, LSD, Cannabis, Psilocybin oder MDMA (Ecstasy).
  • Anlage II listet alle verkehrsfähigen, aber nicht verschreibungsfähigen Betäubungsmittel auf. Ein Beispiel hierfür sind Pflanzenteile des Coca-Strauchs wie z. B. Coca-Blätter.
  • Anlage III listet alle verkehrsfähigen und verschreibungsfähigen Betäubungsmittel auf. Hierunter fällt beispielsweise Morphin, das zur Behandlung starker Schmerzen zugelassen ist oder Methadon, das in der Substitution Heroinabhängiger eingesetzt wird. Auch Kokain ist grundsätzlich verschreibungsfähig.

Geschichtliches

Das Betäubungsmittelgesetz wurde erstmals 1971 eingeführt und löste damit das Opiumgesetz ab, das 1929 vom Deutschen Reichstag verabschiedet wurde. Die Basis des heutigen Betäubungsmittelgesetzes bildet die „Single Convention on Narcotic Drugs“ (Einheitsabkommen über die Betäubungsmittel), die 1961 unter dem Dach der Vereinten Nationen verabschiedet wurde. Es ist ein internationales Vertragswerk, mit dem sich die unterzeichnenden Staaten zu einer einheitlichen Drogenkontrolle verpflichten.

Aus verschiedenen Gründen wurde das Betäubungsmittelgesetz bis heute über 30-mal geändert. Beispielsweise wurde die Erlaubnis zum Betrieb von Drogenkonsumräumen nachträglich in das Gesetz mit aufgenommen, da das Verschaffen einer Konsumgelegenheit sonst als Straftat gewertet werden müsste.

Der vollständige Text des Betäubungsmittelgesetzes ist auch im Internet verfügbar.


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