Welche Risiken entstehen durch Schlaf- und Beruhigungsmittel in der Schwangerschaft?

Konsumiert die Mutter Beruhigungs- und Schlafmittel während der Schwangerschaft, so gehen diese direkt über die Plazenta in den kindlichen Blutkreislauf über und belasten das Ungeborene. Nach der Geburt droht dem Kind ein neonatales Abstinenzsyndrom (NAS), das sich durch starkes Zittern, anhaltende Nervosität, Blutdruckstörungen, Temperaturabfall, Erbrechen, Durchfall etc. bemerkbar macht.

Um ein NAS beim Kind hervorzurufen, reichen bereits die im Rahmen von therapeutischen Verschreibungen üblichen Dosierungen aus - also ohne Vorliegen einer Abhängigkeit bei der Mutter. Der Entzug von Schlaf- und Beruhigungsmitteln bei Neugeborenen kann bis zu vier Wochen dauern und epileptische Anfälle beim Kind auslösen.

Es gibt Hinweise darauf, dass hoher und regelmäßiger Konsum körperliche und geistige Schäden beim Baby zur Folge hat. Hierzu zählen Fehlbildungen des Gesichts (Lippen/Gaumenspalten), der Fingerendenglieder, Herz- und Gefäßfehlbildungen und geistige Entwicklungsverzögerungen.

Empfehlung

Wenn auf Beruhigungs- und Schlafmittel nicht verzichtet werden kann, so sollte die Einnahme während einer Schwangerschaft und der Stillzeit nur unter ärztlicher Kontrolle und so niedrig dosiert wie möglich geschehen.

Weitere Informationen in der Broschüre der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen: „Du bist schwanger … und nimmst Drogen?“ (pdf, 778 kB)


Webanalyse / Datenerfassung

Wir möchten diese Website fortlaufend verbessern. Dazu wird um Ihre Einwilligung in die statistische Erfassung von Nutzungsinformationen gebeten. Die Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden.

Welcher Dienst wird eingesetzt?

Matomo

Zu welchem Zweck wird der Dienst eingesetzt?

Erfassung von Kennzahlen zur Webanalyse, um das Angebot zu verbessern.

Welche Daten werden erfasst?

  • IP-Adresse (wird umgehend anonymisiert)

  • Gerätetyp, Gerätemarke, Gerätemodell

  • Betriebssystem-Version

  • Browser/Browser-Engines und Browser-Plugins

  • aufgerufene URLs

  • die Website, von der auf die aufgerufene Seite gelangt wurde (Referrer-Site)

  • Verweildauer

  • heruntergeladene PDFs

  • eingegebene Suchbegriffe.

Die IP-Adresse wird nicht vollständig gespeichert, die letzten beiden Oktette werden zum frühestmöglichen Zeitpunkt weggelassen/verfremdet (Beispiel: 181.153.xxx.xxx).

Es werden keine Cookies auf dem Endgerät gespeichert. Wird eine Einwilligung für die Datenerfassung nicht erteilt, erfolgt ein Opt-Out-Cookie auf dem Endgerät, welcher dafür sorgt, dass keine Daten erfasst werden.

Wie lange werden die Daten gespeichert?

Die anonymisierte IP-Adresse wird für 90 Tage gespeichert und danach gelöscht.

Auf welcher Rechtsgrundlage werden die Daten erfasst?

Die Rechtsgrundlage für die Erfassung der Daten ist die Einwilligung der Nutzenden nach Art. 6 Abs. 1 lit. a der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Die Einwilligung kann auf der Datenschutzseite jederzeit widerrufen werden. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung bleibt davon unberührt.

Wo werden die Daten verarbeitet?

Matomo wird lokal auf den Servern des technischen Dienstleisters in Deutschland betrieben (Auftragsverarbeiter).

Weitere Informationen:

Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden sich in den Datenschutzhinweisen.