Home > News > Aktuelle Meldungen > Alkohol in Spielfilmen nimmt zu
19.07.2013
Wenn Leinwandhelden in US-amerikanischen Spielfilmen in ein Auto steigen oder ein Handy benutzen, dann ist die Marke oft kein Zufall. Denn das so genannte Product Placement liefert einen Teil der Einnahmen. Das betrifft auch alkoholische Getränke. Eine Analyse der beliebtesten Spielfilme konnte nun aufdecken, dass das Zeigen von Alkoholmarken in den letzten Jahren deutlich zugenommen hat. Dies kann Folgen für das jugendliche Publikum haben.

Bild: kallejipp / photocase.com
Jeder Schluck Alkohol und jeder Zug an einer Zigarette wurde penibel protokolliert. Elaina Bergamini und ihr Team haben die 100 Top-Filme aus den Jahren 1996 bis 2009 unter die Lupe genommen. Den Hintergrund bildet eine staatliche Vereinbarung mit der US-Tabakindustrie aus dem Jahre 1998. Darin wurden die Zigarettenhersteller dazu verpflichtet, auf Product Placement in Spielfilmen zu verzichten. Für den Umgang mit Alkoholmarken in Filmen gibt es hingegen keine verpflichtende Vereinbarung.
Die Analyse hat erwartungsgemäß offenbart, dass das Rauchen in Spielfilmen nach Einführung der staatlichen Vereinbarung, deutlich abgenommen hat. Für Alkohol zeigte sich hingegen ein gegenläufiger Trend. In den letzten Jahren habe die Einblendung von Alkoholmarken kontinuierlich zugenommen. Dies betreffe auch Filme, die in den USA für Jugendliche freigegeben sind. Die fünf am häufigsten gezeigten Marken stammen alle von Bierherstellern.
Aus Sicht des Forschungsteams ist dies eine bedenkliche Entwicklung. So verweist das Team auf Studien, die aufzeigen konnten, dass Substanzkonsum in Spielfilmen Einfluss nimmt auf das Verhalten von Jugendlichen. Erst kürzlich konnte in einer Studie nachgewiesen werden, dass Alkohol in Spielfilmen mit dem Rauschtrinken unter Jugendlichen zusammenhängt.
Quellen:
Alkohol fördert Gewalt unter jungen Paaren (03.09.2025)
Der Einfluss des Zeitpunkts beim Mischkonsum von Cannabis und Alkohol (07.05.2025)
Geistige Anstrengung kann Lust auf Ungesundes fördern (04.12.2024)
Viel Alkohol in Musik (22.05.2024)
Hikikomori - Phänomen des sozialen Rückzugs steht mit Sucht in Zusammenhang (17.01.2024)Webanalyse / Datenerfassung
Wir möchten diese Website fortlaufend verbessern. Dazu wird um Ihre Einwilligung in die statistische Erfassung von Nutzungsinformationen gebeten. Die Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden.
Welcher Dienst wird eingesetzt?
Matomo
Zu welchem Zweck wird der Dienst eingesetzt?
Erfassung von Kennzahlen zur Webanalyse, um das Angebot zu verbessern.
Welche Daten werden erfasst?
IP-Adresse (wird umgehend anonymisiert)
Gerätetyp, Gerätemarke, Gerätemodell
Betriebssystem-Version
Browser/Browser-Engines und Browser-Plugins
aufgerufene URLs
die Website, von der auf die aufgerufene Seite gelangt wurde (Referrer-Site)
Verweildauer
heruntergeladene PDFs
eingegebene Suchbegriffe.
Die IP-Adresse wird nicht vollständig gespeichert, die letzten beiden Oktette werden zum frühestmöglichen Zeitpunkt weggelassen/verfremdet (Beispiel: 181.153.xxx.xxx).
Es werden keine Cookies auf dem Endgerät gespeichert. Wird eine Einwilligung für die Datenerfassung nicht erteilt, erfolgt ein Opt-Out-Cookie auf dem Endgerät, welcher dafür sorgt, dass keine Daten erfasst werden.
Wie lange werden die Daten gespeichert?
Die anonymisierte IP-Adresse wird für 90 Tage gespeichert und danach gelöscht.
Auf welcher Rechtsgrundlage werden die Daten erfasst?
Die Rechtsgrundlage für die Erfassung der Daten ist die Einwilligung der Nutzenden nach Art. 6 Abs. 1 lit. a der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Die Einwilligung kann auf der Datenschutzseite jederzeit widerrufen werden. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung bleibt davon unberührt.
Wo werden die Daten verarbeitet?
Matomo wird lokal auf den Servern des technischen Dienstleisters in Deutschland betrieben (Auftragsverarbeiter).
Weitere Informationen:
Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden sich in den Datenschutzhinweisen.