Alkoholtester im Auto ab Juli in Frankreich Pflicht - auch für Touristen

22.06.2012

Wer vorhat, in den Ferien mit dem Auto oder Motorrad nach Frankreich zu fahren, sollte besser vorsorgen. Ab dem 1. Juli muss in jedem Kraftfahrzeug ein Alkoholtester vorhanden sein.

Person, die ein Glas Wein in der Hand hält, übergibt jemand anderem einen  Autoschlüssel

Bild: jacomstephens / istockphoto.com

Frankreich ist bekannt für sein gutes Essen und natürlich für seine Weine. Viele Bürgerinnen und Bürger nehmen es mit der 0,5-Promille-Grenze aber offenbar nicht so genau. Nach Angaben des ADAC ist in Frankreich bei 31 Prozent aller tödlichen Verkehrsunfälle Alkohol die Ursache. In Deutschland liegt diese Zahl bei 9,4 Prozent.

Als Maßnahme gegen die hohen Opferzahlen hat die französische Regierung eine Mitführpflicht von Alkoholtests erlassen, die ab dem 1. Juli 2012 in Kraft tritt. Die Regelung gilt auch für Touristen. In jedem Auto oder Motorrad muss wenigstens ein unbenutzter Alkoholtester vorhanden sein. Dies können billige Einwegtester oder elektronische Atemmessgeräte sein, sofern sie der französischen Norm entsprechen, was am Kennzeichen „NF“ zu erkennen ist. Einwegtester soll es schon ab 1,50 Euro in Apotheken, Tankstellen oder im Internet geben. Kann im Falle einer Verkehrskontrolle kein zugelassener Alkoholtester vorgezeigt werden, wird ein Bußgeld in Höhe von 11 Euro verhängt, das an Ort und Stelle zu zahlen ist.

Genau genommen sollten in jedem Fahrzeug mindestens zwei Einwegtester vorrätig sein. Denn der Sinn der Testgeräte ist es, dass der Fahrer oder die Fahrerin vor Fahrtantritt sich selbst überprüft und ins Röhren bläst, wenn er oder sie Alkohol getrunken hat. Ist der Schwellenwert im Gerät nicht überschritten, kann gefahren werden. Dann allerdings sollte noch mindestens ein unbenutzter Test an Bord sein. Die französische Regierung will damit jene Personen, bei denen der Test anschlägt, dazu motivieren, ihr Auto stehen zu lassen.

Quellen:

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