Home > News > Aktuelle Meldungen > Blonde werden seltener bei der Haaranalyse "erwischt"
09.01.2004
Seit der ehemalige Bundesliga-Trainer Christoph Daum durch eine Haaranalyse des Kokainkonsums überführt wurde, ist diese Art der Analyse als eine eher zuverlässige Nachweismethode bekannt. Doch Wissenschaftler haben nun herausgefunden, dass es unter anderem von der Haarfarbe abhängt, ob man "erwischt" wird oder nicht.
Ob illegaler Drogenkonsum, Verkehrsdelikt oder Doping: Die Haaranalyse ist ein unverzichtbares Instrument, das dazu beiträgt, Straftaten aufzuklären und juristische Zweifel auszuräumen. Gerichtsprozesse und persönliche Schicksale werden durch diesen Test entschieden. Wissenschaftliche Untersuchungen einer rechtsmedizinischen Arbeitsgruppe aus Heidelberg und Mainz haben jetzt gezeigt: Nicht alle gebräuchlichen Analyseverfahren berücksichtigen ausreichend den Farbstoffgehalt im Haar.
Farbstoffe bzw. Pigmente (Melanin) im Haar reichern bestimmte Substanzen, die dem Körper zugeführt werden, in hohem Maße an. Dabei kommt es zum "Pigmenteffekt": Wer dunkles Haar hat, lagert mehr Drogen oder andere Stoffe ein. Benutzt man eine ungeeignete Analysemethode, werden die Substanzen nur zum Teil aus dem Verbund mit Melanin freigesetzt und können dadurch nicht im vollen Umfang im Haar nachgewiesen werden. Blonde kommen deshalb beim Haartest eher ungeschoren davon. Allerdings sind auch die Ergebnisse bei Dunkelhaarigen nicht einheitlich, denn nicht immer werden die an Melanin gebundenen Stoffe ausreichend erfasst.
"Da die Analyse von Rauschmitteln in Haarproben und ihre Interpretation sehr anspruchsvoll ist, findet man Anbieter unterschiedlicher Qualität am Markt", erklärte Professor Mattern, Ärztlicher Direktor des Instituts für Rechts- und Verkehrmedizin am Universitätsklinikum Heidelberg. Mitunter würden negative Befunde geliefert, obwohl eine Belastung der Haare nachweisbar wäre. Umgekehrt könne es auch zu falsch-positiven Ergebnissen kommen. Deswegen fordert Prof. Dr. Rainer Mattern, die Einführung wissenschaftlich gesicherter, verbindlicher Standards für die Haaranalyse.
Webanalyse / Datenerfassung
Wir möchten diese Website fortlaufend verbessern. Dazu wird um Ihre Einwilligung in die statistische Erfassung von Nutzungsinformationen gebeten. Die Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden.
Welcher Dienst wird eingesetzt?
Matomo
Zu welchem Zweck wird der Dienst eingesetzt?
Erfassung von Kennzahlen zur Webanalyse, um das Angebot zu verbessern.
Welche Daten werden erfasst?
IP-Adresse (wird umgehend anonymisiert)
Gerätetyp, Gerätemarke, Gerätemodell
Betriebssystem-Version
Browser/Browser-Engines und Browser-Plugins
aufgerufene URLs
die Website, von der auf die aufgerufene Seite gelangt wurde (Referrer-Site)
Verweildauer
heruntergeladene PDFs
eingegebene Suchbegriffe.
Die IP-Adresse wird nicht vollständig gespeichert, die letzten beiden Oktette werden zum frühestmöglichen Zeitpunkt weggelassen/verfremdet (Beispiel: 181.153.xxx.xxx).
Es werden keine Cookies auf dem Endgerät gespeichert. Wird eine Einwilligung für die Datenerfassung nicht erteilt, erfolgt ein Opt-Out-Cookie auf dem Endgerät, welcher dafür sorgt, dass keine Daten erfasst werden.
Wie lange werden die Daten gespeichert?
Die anonymisierte IP-Adresse wird für 90 Tage gespeichert und danach gelöscht.
Auf welcher Rechtsgrundlage werden die Daten erfasst?
Die Rechtsgrundlage für die Erfassung der Daten ist die Einwilligung der Nutzenden nach Art. 6 Abs. 1 lit. a der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Die Einwilligung kann auf der Datenschutzseite jederzeit widerrufen werden. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung bleibt davon unberührt.
Wo werden die Daten verarbeitet?
Matomo wird lokal auf den Servern des technischen Dienstleisters in Deutschland betrieben (Auftragsverarbeiter).
Weitere Informationen:
Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden sich in den Datenschutzhinweisen.