Home > News > Aktuelle Meldungen > Drogennachweis durch Passivkiffen
07.11.2014
Kann passives Kiffen zu einem positiven Urintest führen? Ein US-amerikanisches Forschungsteam hat diese Frage unter Extrembedingungen getestet.

Bild: © istock.com / Fitzer
Mit Einmalanzügen und Schutzbrillen gewappnet haben sich die Testpersonen der Gefahr gestellt. Eine Stunde lang saßen sie in einem vernebelten Plexiglaskasten, der extra für das Experiment angefertigt wurde. Mit dabei waren sechs Cannabiskonsumierende, die nur einen Auftrag hatten: Kiffen - und zwar so viel sie wollen.
Bis zu 2,8 Gramm Marihuana hat jeder Kiffer in Rauch aufgelöst. Die Luft war sprichwörtlich zum Schneiden. Der Rauch war so dicht, dass die Kiffer in der ersten Session vorzeitig aufhörten zu rauchen, weil einigen Teilnehmenden die Augen zu stark brannten. In den nächsten beiden Sessions war daher das Tragen von Schutzbrillen für alle Beteiligten obligatorisch.
In der ersten Session wurde Gras mit einem THC-Gehalt von 5,3 Prozent verwendet. Über einen Zeitraum von 34 Stunden haben die nicht-kiffenden Testpersonen anschließend mehrmals Urinproben abgegeben, die mit handelsüblichen Screeningverfahren auf THC und seine Abbauprodukte getestet wurden.
Die Forscher wollten darüber hinaus überprüfen, ob sich hochpotentes Marihuana bedeutsam auf die THC-Konzentration beim Passivrauchen auswirkt. In der zweiten und dritten Session bekamen die Auftragskiffer daher Joints mit einem THC-Gehalt von 11,3 Prozent. Zusätzlich wurde in einer dritten Session geprüft, wie gut eine zugeschaltete Lüftung, die von der Leistung her vergleichbar sei mit einer normalen Klimaanlage, Anwesende vor passivem Kiffen schützt.
Die Ergebnisse waren angesichts der teils extrem vernebelten Luft im Glaskasten nicht überraschend. Je mehr Cannabis von den Kiffern in Rauch umgewandelt wurde und je höher der THC-Gehalt in den Joints war, desto höher war auch die nachgewiesene THC-Konzentration im Urin der nicht-rauchenden Testpersonen. Die nachgewiesenen Menge THC lag bei 1,3 bis 57,5 Nanogramm pro Milliliter.
Urinscreenings mit einer Identifikationsschwelle von 20 Nanogramm pro Milliliter Urin haben daher tatsächlich bei vielen der Teilnehmenden positiv angeschlagen, obwohl sie selbst gar nicht am Joint gezogen haben. Die Klimaanlage hat hingegen wirksam den Rauch verdünnen können. Zwar war der Qualm noch sichtbar, er reichte aber nicht mehr aus, um zu einem positiven Testergebnis zu führen.
Die Forscher geben aber zu bedenken, dass die Extremsituation vermutlich nur sehr selten in der Realität zu finden sei und dass bereits ein paar Stunden nach dem passiven Rauchen die THC-Werte wieder unter den Grenzwert fallen würden. In einer anderen Studie, die unter realistischeren Bedingungen durchgeführt wurde, hatte beispielsweise keiner der Teilnehmenden den Schwellenwert bei Urintests überschritten.
Dennoch konnte das Team zeigen, dass ein positives Screeningergebnis durch Passivkiffen möglich ist. Allein auf die Intensität kommt es an. Bei Verkehrskontrollen kann es somit kritisch werden, wenn man zuvor intensiv Cannabisrauch ausgesetzt war, beispielsweise in geschlossenen, nicht belüfteten Räumen, in denen viel gekifft wurde.
Quelle:
Cone, E. J., Bigelow, G. E., Herrmann, E. S., Mitchell, J. M., LoDico, C., Flegel, R., & Vandrey, R. (2014). Non-Smoker Exposure to Secondhand Cannabis Smoke. I. Urine Screening and Confirmation Results. Journal of Analytical Toxicology, bku116.
Cannabiskonsum erhöht Unfallgefahr – besonders vier Stunden später (21.01.2026)
Neue Grenzwerte für Cannabis im Straßenverkehr (12.06.2024)
Einschränkung der Fahrtüchtigkeit bei Dauerkiffen auch im nüchternen Zustand (31.01.2024)
Online-Befragung zum Konsum von Cannabis und Alkohol im Straßenverkehr (09.01.2024)
Verletzungen durch Fahrradunfälle unter Drogeneinfluss (19.10.2022)Webanalyse / Datenerfassung
Wir möchten diese Website fortlaufend verbessern. Dazu wird um Ihre Einwilligung in die statistische Erfassung von Nutzungsinformationen gebeten. Die Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden.
Welcher Dienst wird eingesetzt?
Matomo
Zu welchem Zweck wird der Dienst eingesetzt?
Erfassung von Kennzahlen zur Webanalyse, um das Angebot zu verbessern.
Welche Daten werden erfasst?
IP-Adresse (wird umgehend anonymisiert)
Gerätetyp, Gerätemarke, Gerätemodell
Betriebssystem-Version
Browser/Browser-Engines und Browser-Plugins
aufgerufene URLs
die Website, von der auf die aufgerufene Seite gelangt wurde (Referrer-Site)
Verweildauer
heruntergeladene PDFs
eingegebene Suchbegriffe.
Die IP-Adresse wird nicht vollständig gespeichert, die letzten beiden Oktette werden zum frühestmöglichen Zeitpunkt weggelassen/verfremdet (Beispiel: 181.153.xxx.xxx).
Es werden keine Cookies auf dem Endgerät gespeichert. Wird eine Einwilligung für die Datenerfassung nicht erteilt, erfolgt ein Opt-Out-Cookie auf dem Endgerät, welcher dafür sorgt, dass keine Daten erfasst werden.
Wie lange werden die Daten gespeichert?
Die anonymisierte IP-Adresse wird für 90 Tage gespeichert und danach gelöscht.
Auf welcher Rechtsgrundlage werden die Daten erfasst?
Die Rechtsgrundlage für die Erfassung der Daten ist die Einwilligung der Nutzenden nach Art. 6 Abs. 1 lit. a der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Die Einwilligung kann auf der Datenschutzseite jederzeit widerrufen werden. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung bleibt davon unberührt.
Wo werden die Daten verarbeitet?
Matomo wird lokal auf den Servern des technischen Dienstleisters in Deutschland betrieben (Auftragsverarbeiter).
Weitere Informationen:
Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden sich in den Datenschutzhinweisen.