EU verschärft Maßnahmen gegen Legal Highs

20.09.2013

Die Europäische Kommission will verstärkt gegen Legal Highs vorgehen. Neue synthetische Drogen sollen durch Vorschriften rascher vom Markt genommen werden können, ohne die legale industrielle Nutzung der Substanzen zu beeinträchtigen.

Holzbrett auf aufgesprühter Typo

Bild: Hennimac / photocase.com

Neue psychoaktive Substanzen verbreiten sich in der Europäischen Union (EU). In den vergangenen Jahren wurde durchschnittlich jede Woche eine neue psychoaktive Substanz entdeckt. Seit 1997 wurden mehr als 300 so genannter Legal Highs in den Ländern der EU gemeldet.

„Die neuen Suchtstoffe werden in Europa immer problematischer und gefährden vor allem junge Menschen. Bei einem Binnenmarkt ohne Grenzen benötigen wir gemeinsame europäische Vorschriften zur Bekämpfung dieses Problems“, erläutert Justizkommissarin Viviane Reding. „Heute schlagen wir rigorose EU-Vorschriften zu den neuen psychoaktiven Substanzen vor, aufgrund deren die EU schneller und effizienter reagieren kann. Dazu gehört auch die Möglichkeit, schädigende Substanzen für einen gewissen Zeitraum unmittelbar vom Markt nehmen zu können.“

Ausgangspunkt sind Berichte über fatale Wirkungen der neuen psychoaktiven Substanzen. So habe beispielsweise die Substanz 5-IT in lediglich fünf Monaten, zwischen April und August 2012, 24 Personen in vier EU-Staaten das Leben gekostet. Die Amphetamin-ähnliche Substanz 4-MA wurde mit 21 Todesfällen in vier Ländern allein im Zeitraum 2010-2012 in Verbindung gebracht.

Europa müsse darauf hart und entschlossen reagieren, heißt es in der Pressemitteilung. Derzeit würde es mindestens zwei Jahre dauern, bis eine Substanz verboten ist. Künftig soll das Verfahren auf zehn Monate verkürzt werden. In besonders schwerwiegenden Fällen sollen die Substanzen unmittelbar für ein Jahr vom Markt genommen werden können. Das aktuelle Verfahren erlaube einschränkende Maßnahmen erst nach einer langwierigen Risikobewertung.

Abgestufter Ansatz

Bei der neuen Vorgehensweise soll ein abgestufter Ansatz verfolgt werden. Substanzen mit einem gemäßigten Risiko sollen lediglich Beschränkungen auf dem Verbrauchermarkt unterworfen werden. Substanzen mit einem hohen Risiko sollen hingegen vollständig verboten werden. Die aktuelle Verfahrensweise lasse der EU nur die Möglichkeit, entweder keinerlei Maßnahmen auf EU-Ebene zu ergreifen oder den Marktzugang vollständig zu beschränken und strafrechtliche Sanktionen zu verhängen. Diese eingeschränkten Möglichkeiten würden dazu führen, dass derzeit einige schädliche Substanzen überhaupt nicht bekämpft werden.

Die Kommissionsvorschläge müssen nun vom Europäischen Parlament und vom Rat, in dem die Mitgliedstaaten vertreten sind, angenommen werden, um rechtskräftig zu sein.

Quelle:
Pressemitteilung Europäische Kommission (17.09.2013)

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