Home > News > Aktuelle Meldungen > Führerschein-Entzug für bekifften Beifahrer
18.04.2006
Auch Beifahrerinnen und Beifahrer verlieren ihren Führerschein, wenn Mischkonsum von Alkohol und Cannabis nachgewiesen wird. Dies entschied das Verwaltungsgericht Stuttgart. Dem Verfahren lag der Fall von zwei Männern zugrunde, die Anfang Februar 2005 in eine Polizeikontrolle kamen. Es stellte sich heraus, dass sowohl der Fahrer als auch der Beifahrer unter Alkohol- und Cannabiseinfluss standen.
Bei dem 23-jährigen Beifahrer wurden nach einer Blutprobe ein Alkoholwert von 1,39 Promille und der Konsum von Cannabis nachgewiesen. Das Landratsamt Böblingen entzog dem Mann rund sieben Monate später den Führerschein und ordnete den Sofortvollzug an. Gegen beides wandte sich der Betroffene in einem Eilantrag vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart. Der Antrag sowie eine anschließende Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof wurden abgewiesen.
Nach der Fahrerlaubnisverordnung bestehe ein der Fahreignung entgegenstehender Mangel, wenn regelmäßig Cannabis eingenommen werde. Gelegentliches Kiffen berühre die Fahreignung nicht, wenn der Kraftfahrer bzw. die Kraftfahrerin Konsum und Fahren trennen könne, kein zusätzlicher Alkohol- oder Drogenkonsum erfolge und weder eine Störung der Persönlichkeit noch ein Kontrollverlust vorliege.
Die Richter führen in ihrem Beschluss (Aktenzeichen 10 K 3224/05) aus, dass beim Antragsteller zwar nur ein gelegentlicher Cannabiskonsum vorgelegen habe, zum Zeitpunkt des Vorfalls aber zusätzlich ein erheblicher Parallelkonsum von Alkohol nachgewiesen wurde. Damit fehle es nach Meinung der Richter an seiner Fahreignung, ohne dass es darauf ankomme, ob der Mann regelmäßig Cannabis konsumiere bzw. seinerzeit konsumiert habe. Soweit der Antragsteller einwende, der Vorfall belege gerade, dass er ja Beifahrer gewesen und deshalb zwischen Konsum und Fahren trennen könne, werde übersehen, dass bereits der Mischkonsum von Alkohol und Cannabis ausreiche, um die Fahreignung zu verneinen.
Der Mann hatte den Beschluss mit einer Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof Stuttgart zu Fall bringen wollen, scheiterte jedoch auch dort (Entscheidung vom 10.02.2006). Damit ist das Verfahren rechtskräftig abgeschlossen.
Quellen:
www.justiz.baden-wuerttemberg.de
siehe auch: topthema "Bekifft hinterm Steuer"
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