Home > News > Aktuelle Meldungen > Hirnleistung bei Dauerkiffern doch nicht vermindert?
09.05.2014
Werden die Auswirkungen des Dauerkiffens auf das Gehirn überschätzt? In einer Studie aus den Niederlanden ließen sich keine Unterschiede in der Leistung des Arbeitsgedächtnisses zwischen Kiffern und Nicht-Kiffern nachweisen - weder zu Beginn der Studie noch drei Jahre später.

Bild: fotosipsak / iStockphoto.com
Vor zwei Jahren sorgten Schlagzeilen wie „Kiffen macht dumm“ für Aufsehen. Eine Studie aus den USA hatte Belege dafür erbracht, dass der frühe Einstieg in das Kiffen einen bis zu 8 Punkte niedrigeren Intelligenzquotienten zur Folgen haben kann. Cannabis sei Gift für das junge Gehirn und führe zu verminderten Hirnleistungen. Zwar wurde auch Kritik an der Studie laut, andere Forschungsarbeiten deuten jedoch ebenfalls darauf hindeuten, dass Dauerkiffen schädlich ist für das Gehirn junger Menschen.
In einer aktuellen Studie aus den Niederlanden konnten indes keine Defizite bei erwachsenen Dauerkiffern festgestellt werden. Janna Cousijn und ihr Forschungsteam konzentrierten sich in der Untersuchung auf das Arbeitsgedächtnis. Das Arbeitsgedächtnis kümmert sich um die Verarbeitung und vorübergehende Speicherung von Informationen und - falls notwendig - den Transfer in den Langzeitspeicher. So sorgt das Arbeitsgedächtnis beispielsweise dafür, dass man sich am Ende dieses Satzes noch an den Anfang erinnern kann und in der Lage ist, den Inhalt des Artikels mit bisher Gelerntem abzugleichen.
In der Studie hat das Forschungsteam der Universität Amsterdam vier ehemalige und 22 aktive Dauerkiffer mit 23 abstinenten Kontrollpersonen verglichen. Alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer absolvierten zu Beginn der Studie eine Aufgabe, bei der ihr Arbeitsgedächtnis gefordert war. Hierbei wurden Symbole nacheinander auf einem Bildschirm eingeblendet. Die Testpersonen mussten beispielweise entscheiden, ob das aktuell gezeigte Symbol identisch ist mit dem Symbol, das zwei Einblendungen zuvor angezeigt wurde. Während die Testpersonen die Aufgabe durchführten, lagen sie in einem Magnetresonanztomographen. Damit konnte die Aktivität bestimmter Hirnareale live beobachtet und aufgezeichnet werden.
Drei Jahre später wurde die Prozedur wiederholt. In der Gruppe der aktiven Kiffer sind die meisten ihrem Konsummuster treu geblieben. Im Schnitt haben sie an vier bis fünf Tagen in der Woche Cannabis konsumiert. Die Auswertung der Leistungstests hat gezeigt, dass sowohl Kiffer als auch Kontrollpersonen ihre Testleistungen zum zweiten Messzeitpunkt verbessern konnten. Der Vergleich von Cannabiskonsumierenden und abstinenten Testpersonen ergab keine Unterschiede, weder zur Erstuntersuchung noch zur Nachuntersuchung nach drei Jahren.
Auch die Analyse der Hirnaktivität ergab keine Auffälligkeiten. Andere Studien haben in diesem Zusammenhang zeigen können, dass Kiffer bei Aufgaben, die das Arbeitsgedächtnis erfordern, ein hyperaktives Muster in der Hirnaktivität aufweisen. Dies würde dafür sprechen, dass vorhandene Defizite in der Vernetzung der Hirnareale eine verstärkte Aktivität erfordere, um die gleiche Leistung zu erzielen. Das war allerdings in der aktuellen Studie nicht der Fall. Janna Cousijn und ihr Team schlussfolgern, dass sich auf der Grundlage ihrer Ergebnisse keine Hinweise auf eine neurotoxische Wirkung von Cannabis ableiten lassen würden.
Einschränkend muss erwähnt werden, dass es sich um eine kleine Stichprobe handelt und nur Personen einbezogen wurden, die keinerlei weitere psychiatrische Auffälligkeiten aufweisen, also vergleichsweise gesund waren. Zudem war auffällig, dass selbst die schwerste Testaufgabe zu 90 Prozent richtig bearbeitet wurde - von beiden Gruppen. Dies spricht dafür, dass die Aufgaben womöglich noch zu leicht waren, um tatsächlich vorhandene Unterschiede herausarbeiten zu können.
Eine weitere Einschränkung betrifft den Einstieg in den regelmäßigen Konsum. Zwar hatten die Konsumierenden der Studie mit durchschnittlich 15 Jahren ihren ersten Joint, also durchaus früh, aber erst mit durchschnittlich 18 Jahren haben sie angefangen, regelmäßig zu kiffen. Insofern kann nur bedingt von einem frühen Einstieg gesprochen werden.
Letztlich zeigt die Studie auf, dass die Frage, ob Cannabis neurotoxisch wirkt oder nicht, noch nicht abschließend geklärt ist. Insofern ist es möglich, dass selbst dauerhafter Cannabiskonsum unschädlich ist für das Gehirn Erwachsener. Zweifelsfrei nachgewiesen ist dies aber nicht.
Quelle:
Cousijn, J., Vingerhoets, W. A. M., Koenders, L., de Haan, L., van den Brink, W., Wiers, R. W. & Goudriaan, A. E. (2013). Relationship between working-memory network function and substance use: a 3-year longitudinal fMRI study in heavy cannabis users and controls. Addiction Biology, 19, 282-293.
Reduzierte Gehirnaktivierung bei starkem Cannabiskonsum (26.02.2025)
Wie sich die Cannabis-Wirkstoffe THC und CBD auf die Hirnaktivität auswirken (27.11.2024)
Sind Gedächtnisprobleme bei starkem Cannabiskonsum auf Schlafstörungen zurückzuführen? (23.10.2024)
Wie Cannabiskonsum mit schlechten Leistungen an der Uni zusammenhängt (21.08.2024)Webanalyse / Datenerfassung
Wir möchten diese Website fortlaufend verbessern. Dazu wird um Ihre Einwilligung in die statistische Erfassung von Nutzungsinformationen gebeten. Die Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden.
Welcher Dienst wird eingesetzt?
Matomo
Zu welchem Zweck wird der Dienst eingesetzt?
Erfassung von Kennzahlen zur Webanalyse, um das Angebot zu verbessern.
Welche Daten werden erfasst?
IP-Adresse (wird umgehend anonymisiert)
Gerätetyp, Gerätemarke, Gerätemodell
Betriebssystem-Version
Browser/Browser-Engines und Browser-Plugins
aufgerufene URLs
die Website, von der auf die aufgerufene Seite gelangt wurde (Referrer-Site)
Verweildauer
heruntergeladene PDFs
eingegebene Suchbegriffe.
Die IP-Adresse wird nicht vollständig gespeichert, die letzten beiden Oktette werden zum frühestmöglichen Zeitpunkt weggelassen/verfremdet (Beispiel: 181.153.xxx.xxx).
Es werden keine Cookies auf dem Endgerät gespeichert. Wird eine Einwilligung für die Datenerfassung nicht erteilt, erfolgt ein Opt-Out-Cookie auf dem Endgerät, welcher dafür sorgt, dass keine Daten erfasst werden.
Wie lange werden die Daten gespeichert?
Die anonymisierte IP-Adresse wird für 90 Tage gespeichert und danach gelöscht.
Auf welcher Rechtsgrundlage werden die Daten erfasst?
Die Rechtsgrundlage für die Erfassung der Daten ist die Einwilligung der Nutzenden nach Art. 6 Abs. 1 lit. a der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Die Einwilligung kann auf der Datenschutzseite jederzeit widerrufen werden. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung bleibt davon unberührt.
Wo werden die Daten verarbeitet?
Matomo wird lokal auf den Servern des technischen Dienstleisters in Deutschland betrieben (Auftragsverarbeiter).
Weitere Informationen:
Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden sich in den Datenschutzhinweisen.