Internethandel mit Ephedrakraut jetzt illegal

20.07.2007

Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hat bekannt gegeben, dass Ephedrakraut jetzt der Grundstoffüberwachung unterstellt ist. Damit wird der Handel mit dem Heilkraut rechtlich deutlich eingeschränkt. Als Grund wird die in letzter Zeit zunehmende Verwendung von Ephedrakraut zur illegalen Herstellung von Betäubungsmitteln genannt.

Ephedrakraut, das auch als Meerträubel bezeichnet wird, enthält psychoaktive Alkaloide, darunter das namensgebende Ephedrin. Es ähnelt in Form und Charakter Amphetaminen und besitzt pharmakologische Eigenschaften: Ephedrin wirkt kreislaufstimulierend, anregend, munter machend und appetitdämpfend. Ephedrin wird zudem als Grundstoff für die Herstellung von Methamphetamin (Crystal) verwendet.

Im Internet wird Ephedrakraut seit einiger Zeit auch als so genannte „Smart Drug“ gehandelt. Die neue Regelung soll die Quellen für diesen Handel trocken legen, denn das Grundstoffüberwachungsgesetz (GÜG) legt enge Regeln für den Handel fest. Dies gilt insbesondere für Kategorie-1-Stoffe, zu denen seit einiger Zeit Ephedrin und jetzt auch Ephedrakraut zählt.

Seit dem 1. April 2006 sind Ephedra-Arten und Zubereitungen daraus rezeptpflichtig. Ausgenommen sind homöopathische Verdünnungen (ab D1), da hier keine für den Missbrauch relevanten Mengen mehr enthalten sein dürften. Apotheken wurden jetzt von der Grundstoffüberwachung ausgenommen. Sie dürfen die Präparate wie bisher auf ein ärztliches Rezept hin abgeben.

Quelle:
Deutsches Ärzteblatt
Pressemitteilung BfArM

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