Jetzt kommt das Rauchverbot!

01.03.2007

In der kaum noch zu überblickenden Debatte, ob und wie ein Rauchverbot eingeführt werden soll und wer dafür eigentlich zuständig ist, beginnt sich der Nebel zu lichten. Das Bundeskabinett hat zum 1. September 2007 erstmals bundesweit ein Rauchverbot beschlossen. Ebenfalls beschlossen wurde eine Alterserhöhung für den Tabakverkauf von 16 auf 18 Jahre.

„Passivrauchen ist keine Lappalie, sondern ein gravierendes Gesundheitsrisiko. Tabakrauch ist zum bedeutendsten Schadstoff in Innenräumen geworden“, sagte die Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt nach dem Beschluss. Vom Rauchverbot betroffen sind alle Gebäude des Bundes, öffentliche Verkehrsmittel wie Bahnen, Busse oder Taxis sowie Bahnhöfe. Allerdings dürfen gesonderte Räume für Raucherinnen und Raucher eingerichtet werden, sofern es die räumlichen Verhältnisse erlauben. Raucherabteile in Zügen sind somit grundsätzlich immer noch möglich.

Zigaretten und andere Tabakprodukte dürfen in Zukunft nicht mehr an 16-Jährige, sondern nur noch an über 18-Jährige verkauft werden. Die Zigarettenautomaten müssen deshalb noch einmal umgerüstet werden. Den Automatenherstellern wird dafür eine Übergangsfrist von 22 Monaten eingeräumt.

Die Zuständigkeit für andere Bereiche wie Gaststätten und Diskotheken liegen bei den Bundesländern. Bereits am 23. Februar hatten sich die Gesundheitsministerinnen und -minister der Länder darauf geeinigt, ein weit reichendes Rauchverbot einzuführen. Demnach sollen Gaststätten und Diskotheken grundsätzlich rauchfrei werden. Die bisherige freiwillige Selbstverpflichtung des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbands (DeHoGa) gilt als gescheitert. Bis zum 1. März 2007 sollten 60 Prozent der Speisegaststätten mindestens 40 Prozent ihrer Sitzmöglichkeiten als Nichtraucherbereiche kennzeichnen. Die Ergebnisse einer kürzlich veröffentlichten Studie zeigen jedoch, dass bislang nur 11 Prozent dem tatsächlich nachgekommen sind.

Quellen:
Pressemitteilung der Bundesregierung (28.02.2007)
Pressemitteilung des Bundesgesundheitsministeriums (26.02.2007)

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