Strafe wegen Vertrieb von Salvia Divinorum

16.02.2007

Mit dem Vertrieb von Salvia Divinorum, einer Pflanze mit halluzinogenem Wirkstoff, bewegte sich ein Berliner Händler in einer rechtlichen Grauzone. Zumindest bis zu dem Zeitpunkt, als der Zoll am Frankfurter Flughafen eine für ihn bestimmte Lieferung beschlagnahmte. Das Amtsgericht Frankfurt/Main verurteilte ihn dafür wegen Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz zu einer Haftstrafe von einem Jahr auf Bewährung. In der anschließenden Berufungsverhandlung bestätigte das Landgericht Frankfurt/Main das vorherige Urteil.

81 Kilogramm Salvia Divinorum wollte der 33-Jährige Händler aus Mexiko importieren. Er verkaufte den „Zaubersalbei“ bislang in seinem Berliner Laden „Elixier“. Den hat er inzwischen dicht gemacht. Nach einem Bericht der Berliner Zeitung wurde der rechtliche Status der halluzinogenen Pflanze nun gerichtlich geklärt.

In erster Instanz verurteilte das Amtsgericht Frankfurt am Main den Mann wegen Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz zu einer Haftstraße von einem Jahr auf Bewährung. Dagegen ging der Händler in Berufung. Sein Argument: Salvia sei gar kein Arzneimittel. Das hat der Richter vom Frankfurter Amtsgericht auch so gesehen, begründete das Urteil aber damit, dass Salvia allein wegen seiner halluzinogenen Wirkung als Arzneimittel einzustufen sei und nicht in den Verkehr gebracht werden dürfe.

In der Berufungsverhandlung bestätigten die Richter vom Landgericht Frankfurt/Main nun das bisherige Urteil und wiesen zudem auf die Funktion des Prozesses als Pilotverfahren hin. Dies sei das erste Mal, dass ein Berufungsgericht über die rechtliche Einordnung von Salvia Divinorum entschieden habe. Der Sachverständigenausschuss des Bundesinstituts für Arzneimittel (BfArM) will nun in seiner nächsten Sitzung prüfen, ob Salvia oder der Hauptwirkstoff der Pflanze in das Betäubungsmittelgesetz aufgenommen werden soll.

Das grüne Kraut hat es in sich. Gegessen oder geraucht kann Salvia Divinorum intensive halluzinogene Effekte erzeugen. Es gilt als das stärkste natürlich vorkommende Halluzinogen. Über mögliche Risiken des Salvia-Konsums ist nicht viel bekannt, da die Pflanze bisher wenig untersucht wurde. Da es sich um ein Halluzinogen handelt, muss davon ausgegangen werden, dass der Konsum von Salvia auch die für Halluzinogene typischen psychischen Risiken nach sich ziehen kann.

Siehe auch Artikel im drogenlexikon:
Salvia Divinorum

Quellen:
Berliner Zeitung (07.02.2007)
Berliner Zeitung (09.02.2007)

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